MPC Best Select 8: Können Anleger des Dachfonds Schadensersatz fordern?

MPC Best Select 8: Können Anleger des Dachfonds Schadensersatz fordern?
01.02.2013479 Mal gelesen
Gerade für Anleger, welchen in der Anlageberatung nur die Vorteile, nicht aber die Risiken des Dachfonds MPC Best Select 8 dargestellt wurden, bestehen Chancen auf Schadensersatz.

Der Dachfonds MPC Best Select 8 verfügt über ein breit gefächertes Portfolio verschiedener Zielfonds. Dieses reicht von Immobilienfonds über Lebensversicherungsfonds und Schiffsfonds bis hin zu Private-Equity-Fonds. Jedoch haben sich die Perspektiven für einige dieser Fondsarten in der Zeit seit dem Start des MPC Best Select 8 im Jahr 2008 eingetrübt. Vor welchen Problemen stehen einige Fondsarten?

 

Probleme bei Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds

 

Lebensversicherungsfonds mit britischen Policen haben wegen des nach der Finanzkrise eingebrochenen Policenhandels mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Doch auch Fonds mit deutschen oder amerikanischen Policen enttäuschten, da auch ihnen oftmals nicht die ursprünglich prognostizierte Entwicklung gelang.  Im Fall der MPC Lebensversicherungsfonds führte dies sogar zu der Ankündigung von Seiten des Emissionshauses, dass bei den Leben Plus- Fonds mit Verlusten zu rechnen sei.

 

Bei den Schiffsfonds ist die Marktlage ebenfalls angespannt, da die Schifffahrt in den vergangenen Jahren unter einer Krise zu leiden hatte. Vor der Finanzkrise wurde massiv in die Schifffahrt investiert, sodass im nachfrageschwachen Nachkrisenmarkt ein Überangebot von Kapazität die Charterraten (Schiffsmieten) drückte. Gleichzeitig stiegen die Betriebskosten der Schiffe, was bei einer Vielzahl von Schiffen und Schiffsfonds für erhebliche Probleme sorgte. Im Fall einiger Schiffszielfonds des MPC Best Select 8 kommen noch Probleme mit Yen-Krediten hinzu.

 

Die Ursachen für die verschiedenen Schwierigkeiten, unter welchen einige Fondsarten zu leiden haben, mögen verschieden sein, die Konsequenz sind nahezu immer ausfallende Ausschüttungen oder schlimmeres. Dies wirkt sich auch auf Dachfonds wie den MPC Best Select 8 aus, deren Einnahmen von den Ausschüttungen der Zielfonds abhängen. Wie sich dies im Jahr 2013 - insbesondere im Hinblick auf die immer noch krisengeplagten Schiffsfonds - weiterentwickelt, kann nur abgewartet werden.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Für Anleger, die ihre Hoffnung nicht auf die zukünftige Entwicklung des Dachfonds MPC Best Select 8 setzen möchten, kann sich die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Gerade dann, wenn der Fonds ihnen gegenüber als "sichere" Kapitalanlage dargestellt wurde, wie dies von Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die in verschiedene MPC Best Select-Fonds investierten, berichtet wurde. Ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für die Anleger anhand einer Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs feststellen.

 

Beratung musste anleger- und anlagegerecht sein

 

Der Ausgangspunkt einer solchen Überprüfung ist, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung eine "anleger- und anlagegerechte Beratung" fordert. Grob umrissen soll eine Anlageberatung zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine passende Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken sowie der Funktionsweise dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Denn ein geschlossener Fonds unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Kapitalanlagen - so bestehen beispielsweise Verlustrisiken. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts, in welchem der MPC Best Select 8 dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

Ob die Anleger des MPC Best Select 8 tatsächlich erfolgreich (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen können, können spezialisierte Anwälte anhand des individuellen Beratungsgesprächs beurteilen. Anleger, die befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in verschiedene MPC Best Select-Fonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Best Select Fonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu