Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist schon mehr als ein Jahr geschlossen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist schon mehr als ein Jahr geschlossen
17.01.2013438 Mal gelesen
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P setzte vor über 12 Monaten die Rücknahme und die Ausgabe von Anteilen aus. Wird sich hieran im Jahr 2013 etwas ändern? Welche Alternativen gibt es für die Anleger?

Am 05.01.2013 jährte sich die Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (ISIN: DE000SEB1AM4; WKN: SEB1AM) zum ersten Mal.  Und angesichts dieses Jubiläums stellt sich für Anleger die Frage, wie es im Jahr 2013 um die Chancen auf eine Wiedereröffnung bestellt ist. Noch ist alles offen, angesichts der nach wie vor andauernden Krise der offenen Immobilienfonds - in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P schwerpunktmäßig investerierte - vermag nur geringe Hoffnung zu keimen.

 

Denn rund 65 % des Vermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P befindet sich in offenen Immobilienfonds, die geschlossen sind (SEB ImmoPortfolio Target Return) oder bereits aufgelöst wurden (AXA Immoselect, CS Euroreal, SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest). Eine besonders günstige Ausgangslage für eine baldige Wiedereröffnung im Jahr 2013 ist dies eher nicht.

 

Was können die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P unternehmen, die nicht länger einfach Warten und Hoffen möchten? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P investierte. Seit 2008 kam es zu einer Welle von Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche auch verjähren können - teilweise schon zum Ende dieses Jahres.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P

 

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