FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania: Insolvenz angemeldet - Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania: Insolvenz angemeldet - Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
17.01.2013364 Mal gelesen
Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania ist insolvent. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob und in welcher Höhe sie ihr Geld wiedersehen bzw. welche rechtlichen Alternativen möglich sind.

Der 15.01.2013 ist ein schwarzer Tag für das Emissionshaus Fondshaus Hamburg: Gleich drei Schiffsfonds meldeten Insolvenz an. Zu den betroffenen Fonds, die den Gang zum Insolvenzgericht antreten mussten, gehört der FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania. Der 2003 aufgelegte Schiffsfonds meldete erst im vergangenen Jahr 2012 zum wiederholten Mal Sanierungsbedarf bei den Anlegern an. Für die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania stellt angesichts des jetzt noch ungewissen Ausgang des Insolvenzverfahrens die Frage, ob es andere Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens gibt.

 

Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

 

Eine Option ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Ein Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem jetzt eingetretenen Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Weiterhin muss der Emissionsprospekt den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

 

Diese oder ähnliche Pflichten können bei einer Anlageberatung verletzt worden sein. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie erfolgreich diese durchgesetzt werden können, kann anhand des konkreten Beratungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger (insolventer) FHH Schiffsfonds.

 

2013 kann die Verjährung von Ansprüchen drohen

 

Da der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 bereits im Jahr 2003 auf den Markt kam, sollten Anleger beachten, dass wegen der 10-jährigen Höchstverjährungsfrist im Jahr 2013 die Verjährung von Ansprüchen droht. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich von Anwälten beraten lassen, wie die Verjährung wirksam gehemmt werden kann, damit Ansprüche nicht verloren gehen.

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen:

www.schiffsfonds.eu

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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