Commerzbank: Wann können Schiffsfonds-Anleger Schadensersatz fordern?

Commerzbank: Wann können Schiffsfonds-Anleger Schadensersatz fordern?
14.01.2013281 Mal gelesen
In den vergangenen Monaten gerieten nicht wenige Schiffsfonds in „Seenot“. Auch Commerzbank-Kunden wurde seinerzeit die Investition in Schiffsfonds empfohlen. Welche (Schadensersatz)Ansprüche können Anleger geltend machen?

Commerzbank-Kunden, die sich von ihrer Bank beraten ließen, wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Kapitalanlagen empfohlen. Unter anderem auch Schiffsbeteiligungen. Genau jenen Empfehlungen stehen heute Anleger, die in Schiffsfonds investierten, kritisch gegenüber. Seinerzeit wurden ihnen die Schiffsfonds von MPC, KGAL SeaClass, CFB-Fonds und Hansa Treuhand angepriesen. Die vergangenen Jahre und auch das Jahr 2012 hielten jedoch für Anleger, die in Schiffsfonds investierten, eine Menge schlechter Nachrichten bereit.  Seien es schwerwiegende Probleme wie eine Sanierung oder auch "nur" der Ausfall von Ausschüttungen, die Probleme waren für die betroffenen Anleger spürbar.

 

Schiffsfonds sind mit Risiken behaftete Unternehmensbeteiligungen

 

Nicht wenige Anleger beschleicht daher das Gefühl, dass ihre Anlageberatung durch die Commerzbank sie nicht über alle Risiken eines Schiffsfonds in Kenntnis setzte. Was ein geschlossener Fonds ist und wie er funktioniert - dies wussten viele Anleger nicht, als sie ihre Beteiligungsunterlagen unterschrieben. So hatten die Commerzbank-Kunden teilweise keine Vorstellung von den mannigfaltigen Risiken eines Schiffsfonds. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger mitgeteilt, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren gehen kann, wenn der Schiffsfonds Insolvenz anmelden muss.

 

Ein weiterer Punkt, der für viele Commerzbank-Kunden ebenfalls von Bedeutung war, ist die Verfügbarkeit des Geldes. Auch bei langfristigen Anlagehorizonten wünschten sich viele Anleger, dass sie im Notfall jederzeit auf ihr Geld zugreifen können. Doch Schiffsfonds haben oft jahre- bis jahrzehntelange Laufzeiten, bevor eine reguläre Kündigung möglich ist. Zwar können Anleger ihre Fondsanteile auf dem Zweitmarkt in bares Geld verwandeln, jedoch muss sich zuerst ein Käufer für die Fondsanteile finden. Und es kann auch zu Verlusten durch einen niedrigen Verkaufspreis kommen. In Schiffsfonds lauern aber noch zahlreiche weitere Risiken!

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen, sondern Unternehmensbeteiligungen mit den entsprechenden Risiken. Das mag in so mancher Anlageberatung anders geklungen haben. Doch was können Kunden der Commerzbank unternehmen, wenn sie bereits in einen Schiffsfonds investiert haben und sich mit drohenden Verlusten, Forderungen nach frischem Geld und ähnlichem auseinandersetzen müssen? Anleger können sich wehren, denn sie haben Rechte. Sie müssen nicht jeden Verlust und jede Geldforderung ohnmächtig hinnehmen.

 

Was musste eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten?

 

Welche konkreten Rechte und Ansprüche den Anlegern zustehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein stets vielversprechender Ansatzpunkt ist die Anlageberatung. Der Bundesgerichtshof verpflichtete die Banken bereits vor Jahren zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung. Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken der ausgewählte(n) Kapitalanlage(n) gezeichnet werden. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

Wenn Anleger das Gefühl haben, dass die Commerzbank nicht ausreichend ihre Wünsche und Ziele berücksichtigte und sie falsch beriet, sollten sie nicht zögern, sich Rechtsrat einzuholen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, welche konkreten Ansprüche die Anleger eines Schiffsfonds geltend machen können und welche Rechte ihnen zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Commerzbank-Kunden, die in verschiedene Schiffsfonds (z. B. von MPC, Hansa Treuhand, CFB-Fonds oder KGAL) investierten.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Schiffsfonds:

www.schiffsfonds.eu

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu