Commerzbank: Wann können Kunden, die in MPC Leben Plus Fonds investierten Schadensersatz fordern?

Commerzbank: Wann können Kunden, die in MPC Leben Plus Fonds investierten Schadensersatz fordern?
04.01.2013353 Mal gelesen
Die MPC Leben Plus Lebensversicherungsfonds, die heute den Anlegern Probleme bereiten, wurden u.a. auch von der Commerzbank ihren Kunden empfohlen. Wann können die Kunden gegen ihre Bank vorgehen und Schadensersatz verlangen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Commerzbank-Kunden.

Lebensversicherungsfonds wie die verschiedenen MPC Leben Plus Fonds gehören zum Repertoire der Finanzprodukte, die die Commerzbank ihren Kunden empfahl. Mittlerweile bereiten die MPC Leben Plus Fonds ihren Anlegern jedoch Kopfzerbrechen, da sie sich wirtschaftlich nicht gut entwickelten. Und auch die neuesten Mitteilungen aus dem Haus MPC Capital können die Sorgen der Commerzbank-Kunden nicht beruhigen.

 

Der Fondsanbieter MPC Capital gab Ende 2012 bekannt, dass die verschiedenen Fonds der MPC Leben Plus-Serie den Anlegern letztendlich wohl Verluste bescheren werden. Dies ist nicht unbedingt das, was die Commerzbank-Kunden erwarteten, als sie in die MPC Lebensversicherungsfonds investierten. Denn in den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird immer wieder deutlich, dass in den Beratungsgesprächen der Commerzbank bei der Empfehlung der MPC Leben Plus Fonds das Thema Sicherheit eine Rolle spielte.

 

Angesichts der tatsächlichen Entwicklung der MPC Lebensversicherungsfonds und der teilweise erfolgten Anpreisung als sichere oder konservative Anlage stellt sich die Frage, ob die Commerzbank ihre Kunden ordnungsgemäß beraten hat oder ob schadensersatzauslösende Fehler passierten. Wie sich gezeigt hat, wohnen den MPC Leben Plus Fonds Risiken wie das Verlustrisiko inne. Über solche und weiter Risiken mussten die Anleger vor der Investition von ihren (Commerzbank-)Beratern aufgeklärt werden.

 

Was muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten?

 

Denn eine solche Aufklärung gehört zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung, wie sie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefordert wird. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Commerzbank-Kunden und weitere Anleger der MPC Lebensversicherungsfonds, die ebenfalls befürchten, falsch beraten worden zu sein, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihr individuelles Beratungsgespräch überprüfen lassen und so herausfinden, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt Kunden der Commerzbank, die in MPC Leben Plus Fonds, MPC Leben Plus Spezial Fonds und MPC Britische Leben Plus investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Commerzbank

Infoseite MPC Leben Plus Lebensversicherungsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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