SEB Optimix Substanz - Endgültiges Aus beschlossen: Fonds wird aufgelöst

SEB Optimix Substanz - Endgültiges Aus beschlossen: Fonds wird aufgelöst
28.12.2012522 Mal gelesen
Der Fonds SEB Optimix Substanz wird nicht wieder öffnen: Das Management gab bekannt, dass der Fonds aufgelöst wird. Voraussichtliche Dauer der Auflösung: Bis ins Jahr 2017. Welche Alternativen hierzu gibt es für Anleger? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Hoffnung, dass der seit Monaten geschlossene Fonds SEB Optimix Substanz wieder öffnet, hat sich zerschlagen. Das Management des SEB Optimix Substanz (WKN: 645148 / ISIN: LU0151339883) entschied, dass die Anteilsrücknahme endgültig ausgesetzt und der Fonds liquidiert wird. Wegen der Krise der offenen Immobilienfonds und Immobiliendachfonds könne keine nachhaltige Wiederöffnung des SEB Optimix Substanz gewährleistet werden. Offene Immobilienfonds stellten die Mehrheit der Investitionsziele des SEB Optimix Substanz dar. In den vergangenen Monaten waren eine große Zahl von offenen Immobilienfonds aufgelöst worden.

 

Krise der offenen Immobilienfonds führte zum Aus des SEB Optimix Substanz

 

Das Zeitfenster, in welchem die Liquidation des SEB Optimix Substanz betrieben werden soll, wird vom Fondsmanagement großzügig bemessen: Voraussichtliche werde die Liquidation bis zum 31.12.2017 andauern. Hintergrund hierfür ist, dass die Abwicklung der Zielfonds ebenfalls viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Erlöse, die die beiden Fonds aus der Abwicklung der Zielfonds erhalten, soll an die Anleger nach Abzug der Kosten ausgezahlt werden. Die erste Auszahlung stand am 21.12.2012 an. In welchen Intervallen die weiteren Auszahlungen stattfinden werden, ist noch nicht bekannt gegeben.

 

Die beschlossene Auflösung ist der Schlusspunkt der seit dem 27.02.2012 währenden Schließung des SEB Optimix Substanz. Damals wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt, da der Fonds über weniger als 5 % flüssige Mittel verfügte. Anleger, die sich von ihren Anteilen an dem Fonds SEB Optimix Substanz trennen möchten, können diese nur noch an der Börse verkaufen.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger außerhalb der Abwicklung?

 

Alternativ können Anleger des Fonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Schadensersatzansprüche ergeben sich beispielsweise dann, wenn die Anleger vor der Investition in den SEB Optimix Substanz oder SEB Optimix Ertrag nicht ordnungsgemäß beraten wurden (Ansprüche wegen falscher Anlageberatung). Teil einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ist die Aufklärung über Risiken wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Auflösung eines Fonds. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.

 

Anleger, die in den SEB Optimix Ertrag investierten und sich nun nicht auf die langwierige Abwicklung des Fonds einlassen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger die in die SEB Optimix-Teilfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Optimix Substanz

 

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