CFB-Fonds Nr. 153: Marilyn Star in schwerem Fahrwasser

CFB-Fonds Nr. 153: Marilyn Star in schwerem Fahrwasser
10.12.2012358 Mal gelesen
10.12.2012: Weiterer CFB-Fonds hat Schlagseite

Bei den Schiffsfonds hat der weltweite Rückgang des Containerumschlages sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass in den nächsten Monaten weitere Insolvenzen folgen werden.

 

Mitunter kann eine Insolvenz nur durch finanzielle Sanierungsbeiträge der Anleger abgewendet werden. Diese stehen dann vor der Frage, ob sie weitere Geldmittel in ein möglicherweise nicht mehr zu rettendes Unternehmen einlegen sollen. Bis auf wenige Ausnahmefälle sind die angedachten Sanierungskonzepte aber nicht in der Lage, die Fondsgesellschaft dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten deshalb bedenken, dass ein Insolvenzverwalter Ausschüttungen, die Sie erhalten haben, zurückfordern kann.

 

Auch an dem Fonds CFB Nr. 153 ist die Krise nicht spurlos vorübergegangen, weshalb Sie handeln sollten!

 

Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde darüber, daß es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

 

Inzwischen haben viele Gerichte entschieden, daß geschlossene Fonds grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind, weil sie hochspekulativ sind.

 

Von vielen Beratern wurde den Anlegern aber erklärt, daß sie ihre Anteile jederzeit wieder verkaufen können. Den Anlegern wurde außerdem mitgeteilt, daß das Schiff für 15 Jahre an die niederländische P & O Nedlloyd verchartert sei, und damit die Chartereinnahmen sicher seien. Was nicht gesagt wurde, ist, daß der Charterer eine deutsche GmbH mit beschränktem Stammkapital ist, daß der Sub-Charterer und auch der weitere Chartergarant Gesellschaften nach niederländischem Recht sind. Die P&O Nedlloyd-Gruppe ist eben gerade nicht wirtschaftlicherer Charterer des Schiffs.

 

Beim Schiffsfonds CFB 153 wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten die Anleger hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

 

Geschädigte Kapitalanleger haben aber wegen ihrer Beteiligung am CFB 153 auch schon erste Prozesse geführt. Der erfolgreiche Ausgang dieser Prozesse sollte weiteren Fondsbeteiligten Mut machen.

 

So hat z. B. das Landgericht Essen entschieden, daß eine Beteiligung am CFB-Fonds grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet sind, und daß es sich um eine hochspekulative Anlage handelt, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

 

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie auf etwaige Risiken, die entstehen können, wenn sich der Wechselkurs des Yen zum US-Dollar negativ entwickelt.

 

Viele Anleger hatten in den Beratungen den Eindruck gewonnen, daß es sich bei einem Schiffsfonds m eine sichere Sache handeln würde. Die Anleger wurden nicht über die lange Kapitalbindung aufgeklärt, und die meisten wissen auch nicht, daß die Fondsgesellschaft bereits ausgeschüttete Gelder wieder zurückfordern kann.

 

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

 

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

 

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.

 

Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.

 

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten bedenken, dass spätestens ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann und dies in der Regel auch macht.

 

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.

 

Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

 

Unsere Fachanwaltskanzlei ist bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater beauftragt. Wir beraten Sie gerne hierzu!