Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
27.11.2012383 Mal gelesen
Der Infrastrukturfonds Macquarie 5: Infrastruktur ist ein komplexes Finanzprodukt, welchem nicht unerhebliche Risiken innewohnen. Hierüber mussten die Anleger bei ihrer Anlageentscheidung im Klaren sein. Im Fall einer falschen Anlageberatung können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Die MFG (Macquarie Funds Group) legte die Macquarie Infrastrukturbeteiligungsgesellschaft Nr. 5 mbH & Co. KG) im Jahr 2007 auf. Bei dem Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5 handelt es sich um ein kompliziertes Konstrukt, welches nicht direkt in einzelne Verkehrs- oder Versorgungsunternehmen investiert, sondern in Genussrechte an dem Fonds MIP Germany Five S. à r.l., welcher sich an 13 nordamerikanischen Infrastrukturunternehmen beteiligt. Das Ziel des Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5 liest sich jedoch recht einfach: eine stabile Rendite und die Chance auf Wertsteigerung.

 

Doch trotz des guten Klangs dieser Ziele, sollten Anleger nicht aus den Augen verlieren, dass eine Beteiligung an dem Fonds mit verschiedenen, erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden ist und die früheste Kündigungsmöglichkeit erst im Dezember 2017 besteht. Was können Anleger tun, die sich von ihrer Beteiligung an dem Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5 lösen möchten? Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, welche Möglichkeiten den Anlegern des Infrastrukturfonds offen stehen und ob ihnen ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf Fehler überprüft werden. Neben der Auswahl einer zu den Zielen des Anlegers passenden Kapitalanlage muss vor der Investition vor allem eine umfassende Aufklärung über die Funktionsweise und Risiken des Infrastrukturfonds erfolgen.

 

Anlageberatung musste umfassendes und realistisches Bild des Infrastrukturfonds vermitteln

 

So muss beispielsweise die komplizierte Beteiligungsstruktur über Genussrechte, die dem Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5 zugrundeliegt, erläutert werden und die damit verbundenen Risiken. Es stellt sich auch die Frage, ob zutreffend über Provisionen (kick backs) aufgeklärt wurde. Anlegern muss des Weiteren erläutert werden, dass aufgrund des nicht geregelten und nachfrageabhängigen Zweitmarkts keine jederzeitige, problemlose Trennung von den Fondsanteilen möglich ist. Ein Umstand, der angesichts der 10-jährigen Laufzeit des Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5 und der hohen Beteiligungssumme vom 20.000 Euro von Bedeutung sein kann.

 

Auch muss der Emissionsprospekt des Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5 rechtzeitig vor der Zeichnung zur Verfügung gestellt worden sein. Verstießen Berater gegen solche und ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten, bestehen gute Chancen, dass Anleger Schadensersatz geltend machen können. Anleger des Macquarie Infrastrukturfonds Nr. 5, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch Fehler aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und ihre individuellen Chancen ausloten zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Infrastrukturfonds

 

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