Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim/MS Wehr Nienstedten – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim/MS Wehr Nienstedten – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen
13.11.2012677 Mal gelesen
Nach der Pleite des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim/MS Wehr Nienstedten fordert der Insolvenzverwalter von den Anlegern bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück.

Als ob die Insolvenz die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim nicht schon genug belastet hätte, müssen diese sich jetzt mit einer Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters auseinandersetzen. Die Anleger der MS Wehr Nienstedten Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert, sämtliche ausgezahlten Ausschüttungen zurückzuzahlen. Dem Schreiben vom 06.11.2012 ist auch zu entnehmen, dass für die Anleger wenig Hoffnung besteht, dass sie Verluste vermeiden können, da aller Wahrscheinlichkeit nach nicht einmal die Schiffskredite beglichen werden können.

 

Insolvenzanmeldung Anfang 2012

 

Anfang 2012 gab das Emissionshaus Lloyd Fonds gab bekannt, dass der Schiffsfonds LF 16 MS Rosenheim pleite ist und Insolvenz angemeldete. Der Fonds investierte in das Containerschiff MS Wehr Nienstedten der Reederei Oskar Wehr. Der Schiffsfonds LF 16 MS Rosenheim befindet sich nicht zum ersten Mal in Schwierigkeiten. 2010 mussten die Anleger den in finanzielle Nöte geratenen Fonds mit rund 2,1 Mio. Euro sanieren. Zwei Jahre später erweist sich auch diese Rettungsmaßnahme als vergeblich. Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim musste Insolvenz anmelden 

 

Bereits im Januar 2012 widmete sich das manager magazin der Pleite des Lloyd Fonds LF 16 und kam zu dem Ergebnis, dass die Gründe für die Insolvenz dieselben sind, die bereits zuvor andere Schiffsfonds in große Schwierigkeiten brachten:  Niedrige Charterraten, da eine wachsende Anzahl von Schiffen auf eine seit 2008 stagnierende Nachfrage von Schiffstransporten traf. Im Fall des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim kamen zu den niedrigen Preisen auftragslose Zeiten hinzu: Die MS Wehr Nienstedten lichtete seit Weihnachten 2011 nicht mehr ihre Anker. Gleichzeitig musste der Schiffsfonds höhere Ausgaben als geplant verkraften. Diese Kombination erwies sich als verhängnisvoll, sodass Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim letztendlich zahlungsunfähig wurde.

 

Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim, die nicht einfach zusehen wollen, dass ihr eingesetztes Kapital möglicherweise verloren geht, können ihre Anlage rechtlich überprüfen zu lassen. Denn bei der Anlageberatung verletzten die Banken oder Anlageberater seinerzeit häufig Aufklärungs- und Hinweispflichten. So hätten die Anleger beispielsweise auf Vermittlungsprovisionen, die an die Banken oder Anlageberater flossen, hingewiesen werden müssen. Wurde eine solche Aufklärungspflicht verletzt, können die Anleger von LF 16 MS Rosenheim Schadensersatz von Bank oder Anlageberater fordern. Im Idealfall kann das Geld sogar verzinst werden.

 

Verjährung droht

 

Anleger, die rechtliche Schritte einleiten möchten, sollten umgehend handeln, denn es droht Verjährung. Möglicherweise bereits zum Stichtag. Von daher sollten Anleger überprüfen, an welchem Datum sie ihre Anlage erwarben und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Anlage überprüfen zu lassen.

 

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