HCI Schiffsfonds: Insolvenzenherbst 2012

HCI Schiffsfonds: Insolvenzenherbst 2012
12.11.2012485 Mal gelesen
Innerhalb weniger Wochen kam es zu 9 Pleiten bei HCI Schiffsfonds. Anleger, deren Schiffsfonds von einer Insolvenz betroffen ist, können überprüfen lassen, ob sie Schadensersatz fordern können.

Schon zu Beginn des Jahres 2012 machten Schiffsfonds vor allem durch schlechte Neuigkeiten von sich reden und in den folgenden Monaten änderte sich die nicht. Regelmäßig wurden Sanierungen, Insolvenzen und Kapitalforderungen bekannt. Doch auch in dieser Flut von Anlegeralbträumen sticht die Insolvenzenwelle, welche Schiffsfonds des Emissionshauses HCI im Herbst überrollte, hervor. Binnen weniger Wochen mussten 9 Fondsschiffe und Schiffsfonds den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Zu den Insolvenzopfern gehören die Fonds HCI Schiffsfonds VIII, HCI Renditefonds V, HCI Shipping Select XVI, HCI Renditefonds I, HCI Shipping Select XVII und HCI Shipping Select XX.

 

Für die Anleger eines zahlungsunfähigen HCI Schiffsfonds bzw. eines von einer Schiffsinsolvenz betroffenen  Schiffsfonds bedeutet die Insolvenzanmeldung meist, dass das in das jeweilige Schiff investierte Geld verloren ist - sei es direkt oder auf Ebene des Dachfonds. Die Chancen, dass die Anleger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ihr investiertes Geld vollständig zurückerhalten, sind gering, da andere Schulden vorrangig bedient werden. Eine Schiffspleite kann aber weitere missliebige Konsequenzen haben: Insolvenzverwalter können bereits ausgezahlte Ausschüttungen wieder zurückfordern.

 

Schadensersatzansprüche als "Rettungsanker"

 

Dass die Schifffahrtskrise bei den Anlegern angekommen ist, demonstrieren die Geschehnisse rund um die obigen HCI Fondsschiffe. Angesichts dessen stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten den Anlegern eines krisengeplagten Schiffsfonds offen stehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob Anleger Schadensersatzansprüche zustehen. Ein immer wieder erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf schadensersatzverursachende Mängel und Defizite.

 

Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ nach den Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen wurden. Anlegern wurde weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch - wie die neuerlichen Insolvenzen bei HCI Schiffsfonds beweisen - zahlungsunfähig werden kann.

 

Ein stets brisantes Thema sind die Kosten, die mit dem Vertrieb und der Konzeption eines Schiffsfonds verbunden sind. Die sogenannten Weichkosten, die dem eigentlichen Investitionsobjekt Schiff nicht zugute kommen, summieren sich oft auf erhebliche Summen von über 20 % des Anlagebetrags beläuft. Ein Punkt, der in den meisten Anlageberatungsgesprächen nicht zur Sprache kam und sich auch nur mühsam anhand des Verkaufsprospekts ermitteln lässt.

 

Anleger der HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten HCI Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten HCI Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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