HCI Shipping Select XX: Insolvenz des Fondsschiffs MS Colleen – Wie können Anleger verlustfrei aus dem Schiffsfonds aussteigen?

HCI Shipping Select XX: Insolvenz des Fondsschiffs MS Colleen – Wie können Anleger verlustfrei aus dem Schiffsfonds aussteigen?
29.10.2012364 Mal gelesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XX: Trotz zweier Sanierungen ist das Schiff MS Colleen pleite. Schadensersatzansprüche als „Ausweg“ für Anleger des HCI Shipping Select XX.

Der 2006 aufgelegte Schiffsfonds HCI Shipping Select XX taumelt von einem Problem zum nächsten. Nach mehreren Schiffssanierungen im Jahr 2010, dem Brand der Anna C im Jahr 2011 ist das Fondsschiff MS Colleen der "Krisenherd" des Jahres 2012. Die Anfang des Jahres 2012 durchgeführte zweite Sanierung des Container-Feederschiffs konnte die finanzielle Situation des Schiffs, das unter geringen Einnahmen litt, nicht stabilisieren. Daher musste die MS Colleen im Oktober 2012 Insolvenz anmelden. Für die Anleger des HCI Shipping Select XX ist dies umso ärgerlicher, da sie seinerzeit für die Sanierung der MS Colleen um die Rückzahlung von Ausschüttungen angegangen wurden, welche angesichts der jetzigen Insolvenz wohl verloren sind.

 

Schiffe des HCI Shipping Select XX leiden unter verschiedenen Problemen

 

Doch auch im Hinblick auf die übrigen Fondsschiffe des HCI Shipping Select XX bot sich in den vergangenen Monaten ein tristes Bild, da die Schiffe unter verschiedenen Probleme zu leiden hatten. Die Schiffe MS MarCalabria und MS Hammonia Palatium konnten nur verminderte Chartereinnahmen erwirtschaften. Die MS HR Motivation (ehemals MS Beluga Motivation) war von der Pleite der Reederei Beluga im Jahr 2011 betroffen. Die Schiffe GasChem Ice und Benedikt Rambow musste 2010 - wie die MS Colleen -saniert werden, indem die angespannte Liquiditätslage mit Hilfe "wieder eingelegter" Ausschüttungen überbrückt wurde. Im Fall der MS Colleen erwies sich die Sanierung als letztendlich gescheitert.

 

Das die Ausschüttungen des Schiffsfonds HCI Shipping Select XX angesichts solch erheblicher Probleme deutlich unter den Prognosen liegen, verwundert nicht. Anleger des HCI Shipping Select XX, die sich fragen, ob sie sich von dem alles andere als erfolgreichen Schiffsfonds lösen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Ansprüche und Rechte beraten lassen. Um ermitteln zu können, welche (Schadensersatz)Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch, welches vor der Investition in den HCI Shipping Select XX stattfand, überprüft werden.

 

Schadensersatzansprüche der Anleger

 

Häufig versäumten Berater der Sparkasse, über die der HCI Shipping Select XX u.a. vertrieben wurde, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Viele Anleger waren daher im Unklaren darüber, dass den Beteiligungsgesellschaften wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Und es gibt noch weitere Risiken bei Schiffsbeteiligungen, weswegen Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind!

 

Sollten Sparkassen-Berater oder Bankberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select XX gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI Shipping Select XX überprüfen zu lassen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.

 

Schadensersatzansprüche können verjähren

 

Schadensersatzansprüche können nicht beliebig lange durchgesetzt werden. Neben der zeitlichen Höchstgrenze von 10 Jahren nach der Zeichnung der Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX gibt es auch noch eine weitere, kürzere Verjährungsfrist. Erfahren Anleger, dass sie falsch beraten wurden - z. B. weil sie im Rahmen eines Sanierungskonzepts über drohende (Total)Verlustrisiken informiert werden - setzt dies eine kenntnisabhängige Dreijahresfrist in Gang. Schadensersatzansprüche verjähren dann am Ende des dritten Jahres, nachdem die Anleger Kenntnis erlangt haben.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche von Schiffsfonds-Anlegern

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu