Alle drei Fondsschiffe des HCI Shipping Select XVI gehen in das vorläufige Insolvenzverfahren

Alle drei Fondsschiffe des HCI Shipping Select XVI gehen in das vorläufige Insolvenzverfahren
12.10.2012427 Mal gelesen
Im nachfolgenden Artikel stellen wir dar unter welchen Voraussetzungen Anleger des HCI Shipping Select XVI Schadensersatz geltend machen können. Anlegern droht nach der eingetretenen vorläufigen Insolvenz der Totalverlust ihres Kapitals.

Am 14.09.2012 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS "Hellestunt Trinity" eröffnet. Bereits zuvor hatten die beiden anderen Schiffe des HCI Shipping Select XVI einen Insolvenzantrag gestellt. 

Die Gründe, die zu der Insolvenz führten, sind vielschichtig. So kämpften auch die Schiffe des HCI Shipping Select XVI mit dem auf dem Markt vorhandenen Überangebot an Containern und Tankerschiffen. Zusätzlich führte die abflauende Konjunktur dazu, dass die Chaterraten der Schiffe massiv zurückgingen. Das schwerwiegenste Problem des HCI Shipping Select XVI liegt allerdings bereits in seiner Finanzierung. So wurden die Schiffe nur zum Teil durch die von den Anlegern eingesammelten 59 Mio. € finanziert. Zusätzlich nahm der Fonds Darlehen in japanischen Yen auf, welche über Schiffshypotheken auf die erworbenen Schiffe abgesichert wurden. Hierzu ist anzumerken, dass die japanischen Zinsen im Jahr 2005 wesentlich geringer waren als die der übrigen Industrieländer. Aus diesem Grund erschien die Darlehensaufnahme in japanischen Yen zunächst attraktiv. Unterschätzt wurde hierbei das erhebliche Währungsrisiko. In den Folgejahren stieg der japanische Yen gegenüber Euro und US-Dollar massiv an. Die Darlehenszinsen und Tilgungsraten müssen nun in japanischen Yen bedient werden. Die Belastungen hierfür sind wesentlich höher, als dies bei Auflage des HCI Shipping Select XVI einkalkuliert wurde. 

Die Finanzierung der Schiffe durch Darlehen führt nun zu einem weiteren Problem. Die bei der Verwertung der Schiffe erzielten Erlöse müssen zunächst zur Tilgung der Darlehen aufgewandt werden. Mit Blick auf andere Schiffsinsolvenzen steht zu befürchten, dass die Erlöse, welche im Rahmen des Insolvenzverfahrens erzielt werden, nicht einmal ausreichen, um die Darlehen vollständig zu bedienen. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass der Wert der Schiffe durch die niedrigen Chaterraten zusätzlich gefallen ist, zum anderen damit, dass bei der Verwertung von Schiffen im Insolvenzverfahren oftmals keine marktgerechten Preise erzielt werden.

Für Anleger hat dies zur Folge, dass ein Totalverlust des eingezahlten Kapitals sehr wahrscheinlich ist. Die Anleger der HCI Shipping Select Fonds sollten mögliche Schadenser-satzansprüche durch einen im Banken- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt über-prüfen lassen. In vielen Fällen sind bei der Vermittlung der Fonds Beratungs- und Auf-klärungspflichten verletzt worden. So wurden viele Anleger nicht bzw. nicht ausreichend über die Risiken des Fonds aufgeklärt. Es erfolgte beispielsweise keine Aufklärung über die Finanzierung des Fonds in einer Fremdwährung wie den japanischen Yen. In diesem Zusammenhang hätte über das erhebliche Währungsrisiko aufgeklärt werden müssen. In anderen Fällen erfolgte keine Aufklärung über das Risiko zurückgehender Chaterraten nach Auslauf der vereinbarten Festchaterzeit. Zudem wurden die Anleger vielfach nicht über die hohen Weichkosten sowie die hohen Vertriebskosten des Fonds aufgeklärt.

Schließlich erfolgte keine ausreichende Aufklärung über Provisionszahlungen (Kick-Back Zahlungen), welche die beratende Bank bzw. Sparkasse für die Vermittlung des Fonds erhalten hat. In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung mittlerweile gefestigt entschieden, dass der Anleger vollständig über die Höhe der empfangenen Provisions-zahlungen aufgeklärt werden muss, damit er mögliche Interessenkonflikte wahrnehmen kann.

Fehlerhaft war die Beratung auch, sofern die Anteile des geschlossenen Fonds als Altersvorsorge oder sichere Anlage verkauft worden sind. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die naturgemäß ein erhebliches unternehmerisches Risiko mit sich bringt. Zudem können die Anleger nicht zeitnah auf ihr Kapital zugreifen, da kein geregelter Zweitmarkt vorhanden ist.

Neben möglichen Schadensersatzforderungen gegen den Vermittler, die vorrangig geprüft werden sollten, können Anlegern auch Ansprüche aus Prospekthaftung zustehen. Diese Ansprüche richten sich auch gegen die Gründungsgesellschafter des HCI Shipping Select XVI.

Da die Ansprüche einiger Anleger schon mit Ablauf dieses Jahres verjähren können, empfiehlt es sich, mögliche Schadensersatzansprüche möglichst bald prüfen zu lassen.

Bei Einreichung der zum HCI Shipping Select XVI vorhandenen Unterlagen prüfen wir zunächst kostenfrei die bestehenden möglichen Schadensersatzansprüche. Sofern wir eine Schadensersatzklage für sinnvoll erachten, informieren wir Sie zunächst über die Kosten eines Klageverfahrens.

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

 

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