Steuerfalle Medienfonds: Schadensersatzansprüche von Verjährung bedroht

Steuerfalle Medienfonds: Schadensersatzansprüche von Verjährung bedroht
11.10.2012356 Mal gelesen
Fachanwalt macht Schadensersatz bei Medienfonds geltend.

Vom Steuersparmodell zur Steuerfalle: Die Anpreisungen, mit denen Medienfonds vor einigen Jahren den Anlegern verkauft wurden, haben sich nicht wie erwartet verwirklicht. Mittlerweile bereiten nicht wenige Medienfonds ihren Anlegern Verdruss, wenn diese erfahren mussten, dass die Finanzverwaltung die Verlustzuweisungen aberkennen möchte. Im schlimmsten Fall kommen hohe Steuernachzahlungen auf die Anleger zu. Denn zum einen wurden oft hohe Verluste steuerlich geltend gemacht, zum anderen kann das Finanzamt Steuernachzahlungen mit jährlich 6 % verzinsen. Erste Medienfonds setzen sich gegen die Aberkennung der Steuervorteile zur Wehr  und es sind bereits entsprechende Klagen vor den Finanzgerichten anhängig.

 

Steuernachforderungen schrecken Anleger auf

 

Doch auch das steuerrechtliche Vorgehen birgt für die Anleger Unwägbarkeiten. Zwar kann die Aussetzung der Vollstreckung beantragt werden, die Zinslast baut sich aber weiterhin auf. Für die Anleger der Medienfonds bedeutet dies, dass sie oftmals die unangenehme Wahl zwischen der umgehenden Begleichung der Steuernachforderung und dem Abwarten der endgültigen Entscheidung haben. Angesichts des langen Zeitraums, den ein solches Verfahren in Anspruch nehmen kann und der oft über Jahre ohnehin bereits aufgehäuften Zinsen, ist dies keine einfach zu fällende Entscheidung.

 

Vergleicht man die miserable Situation der Medienfonds mit den einstigen Anpreisungen, stellt sich die Frage, ob den Anleger nicht schon bereits bei der Investition falsch beraten wurden. In der Tat stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief, denn bei der rechtlichen Beratung von Mandanten zeigt sich immer wieder, dass Beratungsgespräche Mängel aufwiesen. So wurden oftmals die Vorteile einer Investition betont, während die Risiken nur unzureichend dargestellt wurden. Genau eine solche umfassende und realistische Darstellung der Vor- und Nachteile muss im Rahmen einer Anlageberatung aber erfolgen.

 

Die Rechtsprechung fasst die verschiedenen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Beratungsgespräch unter dem Stichwort anleger- und anlagegerechte Anlageberatung zusammen. Um diesen Anforderungen zu genügen, müssen in einem ersten Schritt die Wünsche und Ziele eines Anlegers erfasst werden, sei es die Sicherheit des investierten Geldes, eine verlässliche Altersvorsorge oder gute Renditen. Entsprechend dieser Ziele mussten die Berater eine Kapitalanlage auswählen und diese dem Anleger vorstellen. Wie funktioniert die Anlage und welche Risiken bestehen. Auch die (versäumte) Aufklärung über Provisionen ist ein Knackpunkt vieler Anlageberatungsgespräche.

 

Ordnungsgemäße Risikoaufklärung fand nicht in jeder Anlageberatung statt

 

Wurde eine dieser Aufklärungspflichten verletzt, steht Anlegern Schadensersatz zu. Bezogen auf Medienfonds ist bei der Beratung von Mandanten immer wieder festzustellen, dass die verschiedenen Gefahren wie das Totalverlustrisiko oder schon die Tatsache, dass es sich bei einem Medienfonds um eine Unternehmensbeteiligung handelt, nicht immer Gesprächsgegenstand gewesen. Im Fall einer Falschberatung können sich die Anleger eines Medienfonds von ihrer Fondsbeteiligung trennen und Schadensersatz fordern. Sie müssen dann so gestellt werden, als hätten sie sich nie an dem Fonds beteiligt. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Steuernachforderungen kann sich ein solcher Anspruch als "Rettungsanker" erweisen.

 

Verjährung kann Schadensersatz verhindern

 

Allerdings müssen die Anleger eines Medienfonds in diesem Zusammenhang auch die gerade bei älteren Beteiligungen brisante Frage der Verjährung beachten. Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren genau 10 Jahre nach der Zeichnung (§ 199 Abs. 4 BGB). Das bedeutet, dass Ansprüche, die im Jahr 2002 entstanden - d. h. der Anleger wurde im Jahr 2002 falsch beraten - jetzt bereits verjährt sind oder von der Verjährung bedroht sind. Sind Ansprüche verjährt, können sie nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden. Droht ein Anspruch "lediglich" in Kürze zu verjähren, können von Anwälten noch Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern.

 

Anleger, bei deren Medienfonds die "Steuerfalle" bereits zugeschnappt ist oder die sich aus sonstigen Gründen von ihrer Fondsbeteiligung trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer individuellen Rechte beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits zahlreiche Anleger verschiedener Medienfonds und konnte vielen Anlegern bereits aus der Misere helfen.

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