Weser Kapital MS Manarias – Schiffsfonds ist zahlungsunfähig

Weser Kapital MS Manarias – Schiffsfonds ist zahlungsunfähig
10.10.2012233 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Weser Kapital MS Manarias ist pleite. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger geltend machen? Fachanwalt klagt für falsch beratene Anleger Schadensersatz ein.

Gleich zwei Schiffsfonds des Fondsanbieters Weser Kapital (früher: Navalis Invest) meldeten am 04.10.2012 Insolvenz an. Neben dem Fonds Weser Kapital MS Manarias ist auch dessen Schwesterfonds Weser Kapital MS Magnos betroffen. Der Schiffsfonds MS Manarias wurde im Jahr 2005 aufgelegt und investierte in ein Containerschiff. Welche Rechte stehen den von der Insolvenz betroffenen Anlegern zu?

 

Zunächst besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Allerdings haben Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten. Alternativ können Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Manarias von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Hierfür kann die Anlageberatung überprüft werden, da bei falscher Anlageberatung Schadensersatzansprüche im Raum stehen.

 

Anlageberatung musste anleger- und anlagegerecht sein

 

Schadensersatzansprüche ergeben sich, wenn die Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Manarias nicht anlage- und anlegergerecht beraten wurden. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Empfiehlt ein Berater einem Anleger eine bestimmte Kapitalanlage, zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Zu diesen Risiken gehören auch das Verlustrisiko und das Insolvenzrisiko. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds Weser Kapital MS Manarias zeigt, dass sich solche Risiken realisieren können. Denn Schiffsfonds sind Unternehmsbeteiligungen. Wünschten Anleger eine Kapitalanlage, bei der das Geld sicher ist, eignet sich eine Schiffsbeteiligung daher nicht. Daneben gibt es noch weitere Gesichtspunkte, auf die hinzuweisen war, wie zum Beispiel der ungeregelte, nachfrageabhängige Zweitmarkt für den Verkauf von Fondsanteilen.

 

Falschberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Wurden Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Manarias falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie Schadensersatz beanspruchen können. Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Manarias sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Rechte und Ansprüche ermitteln und durchsetzen lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu