HCI Schiffsfonds III – Schiffsfonds sind keine sicheren Altersvorsorgen

HCI Schiffsfonds III – Schiffsfonds sind keine sicheren Altersvorsorgen
27.09.2012310 Mal gelesen
Schiffsfonds wohnen erhebliche Risiken inne, weswegen sie sich nicht als sichere Kapitalanlage eignen. Wurde Anleger vor der Investition in den HCI Schiffsfonds III hierüber bei ihrer Anlageberatung nicht informiert, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der 2003 aufgelegte HCI Schiffsfonds III beteiligt sich an den Mehrzweckfrachter Dina C, die beiden Containerschiffe Birk und Heinrich Schulte und dem Produktentanker Max Schulte. Die Ausschüttungen für das Jahr 2010 blieben hinter den Prognose zurück und betrugen nur enttäuschende 3 %. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass drei der vier Schiffe der Zielfonds nicht ausschütten konnten, was sich wiederum negativ auf die Einnahmen des Dachfonds HCI Schiffsfonds III auswirkte.

 

Einzig der Containerschiffsfonds Heinrich Schulte konnte genügend Einnahmen erzielen, um 2010 ein wirtschaftliches Plus zu erzielen. Die Fonds Dina C und Birk konnten nicht genug Einnahmen erwirtschaften, um Ausschüttungen tätigen zu können. Auch der Produktentanker Max Schulte musste 2011 vorrangig ein Darlehen, welches der Dachfonds HCI Schiffsfonds III im Jahr 2010 gewährte, zurückzahlen. Da es bereits in der Vergangenheit - es sei hier vor allem die erste Schifffahrtskrise der Jahr 2009 und 2010 angesprochen - die Auszahlungen deutlich hinter den Prognosen zurückblieben, haben die Anleger des HCI Schiffsfonds III insgesamt statt 62 % ihres investierten Kapital bislang lediglich 42 % in Form von Ausschüttungen zurückerhalten, was 30 % weniger als prognostiziert ist.

 

Fremdwährungskredite als mögliche finanzielle Stolpersteine

 

Ob der Dachfonds HCI Schiffsfonds III in Zukunft zufriedenstellen ausschütten wird, bleibt wegen der aktuellen Krise der Schifffahrt abzuwarten. Doch auch in den Finanzen der Zielfonds des HCI Schiffsfonds III lauern Risiken: Fremdwährungskredite. Die Schiffsfonds Heinrich Schulte und Max Schulte nahmen Kredite in japanischen Yen auf, der Schiffsfonds Dina C verfügt über Kredite in Schweizer Franken. Da das Tagesgeschäft der Schifffahrt in US-Dollar abgewickelt wird, sollte das Kursgefällen zu den beiden damals schwachen Währungen eine günstige Kredittilgung ermöglichen. Da sowohl der Franken als auch der Yen nach der Finanzkrise 2008 unerwartet erstarkten, kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und jetzt ist die Kredittilgung teurer als ursprünglich kalkuliert.

 

Anleger des HCI Schiffsfonds III, die sich angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Dachfonds von ihren Beteiligungen an dem HCI Schiffsfonds III lösen möchten, können erwägen, ihre Kapitalanlage durch einen Fachanwalt des Kapitalanlagenrechts überprüfen zu lassen. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem HCI Schiffsfonds III ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein, welche oft zu wünschen übrig ließ.

 

Fehler in der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds III von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Auch Provisionen und die (fehlende) Aufklärung darüber sind ein heikler Punkt vieler Beratungsgespräche.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds III, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds III sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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