HansaInvest HANSAimmobilia: Auflösung des offenen Immobilienfonds

HansaInvest HANSAimmobilia: Auflösung des offenen Immobilienfonds
06.09.2012460 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds HANSAimmobilia wird aufgelöst. Welche Ansprüche und Rechte können Anleger geltend machen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Beratung an.

Ein weiterer offener Immobilienfonds fällt der Krise dieser Branche zum Opfer. Ende August gab das Management des HansaInvest HANSAimmobilia die Entscheidung bekannt, dass der Immobilienfonds zum 05.04.2013 aufgelöst wird. Letztmalig können die Anteile am 02.10.2012 zurückgegeben werden, danach ist keine Rückgabe mehr möglich. Entnahmepläne werden nach diesem Stichtag ebenfalss nicht mehr bedient. Als ausschlaggebende Gründe für die Auflösung des HansaInvest HANSAimmobilia benannte die Fondsverwaltung die Krise der offenen Immobilienfonds, den damit einhergehenden stetigen Abfluss von Anlegergeldern sowie die neuen rechtlichen Regel, die im Jahr 2013 für offene Immobilienfonds verbindlich werden.

 

Krise der offenen Immobilienfonds wird als Ursache für das Aus des HANSAimmobilia benannt

 

An die Auflösung im April 2013 schließt die Abwicklung des HansaInvest HANSAimmobilia an. In deren Rahmen werden die Immobilien des 1988 gestarteten Fonds (WKN: 981770; ISIN: DE0009817700) veräußert und die Erlöse dieser Verkäufe an die Anleger ausgeschüttet. Bei der Liquidation des HansaInvest HANSAimmobilia gibt es jedoch eine Besonderheit: HansaInvest will mit Hilfe eines Besserungsscheins dafür sorgen, dass die Immobilien des Fonds zumindest mit jenem Wert in die Abwicklung eingehen, der am 05.04.2012 gutachterlich festgestellt wurden. Die Fondsgesellschaft befürchtet auch, dass es angesichts teilweise hoher Leerstände zu Abwertungen kommen kann.

 

Neben dem neuen Weg, der bei der Abwicklung des HansaInvest HANSAimmobilia beschritten werden wird, können Anleger des offenen Immobilienfonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Wurden Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten, bestehen gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können und sich von ihren Anteilen an dem offenen Immobilienfonds trennen können. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen.

 

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus.

 

Eine Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, die mit einer Investition in einen offenen Immobilienfonds einhergehen. So war es notwendig, Anleger über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme und die Verlustrisiken zu informieren. Darüber hinaus musste Anlegern erläutert werden, wie ein offener Immobilienfonds funktioniert. Ein stets brisante Problematik sind Vermittlungsprovisionen für Berater.  Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der HansaInvest HANSAimmobilia beschrieben wird, übergeben werden. Angesichts dieser umfangreichen Beratungspflichten sind unzureichende Beratungsgespräche, die Schadensersatzansprüche auslösen, keine Seltenheit. Anleger, die wissen möchten, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Offene Immobilienfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de