KALEDO-Medienfonds: OLG München bestätigt Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

KALEDO-Medienfonds: OLG München bestätigt Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
21.08.2012481 Mal gelesen
20.08.2012 - Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 26.03.2012 in zweiter Instanz einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte Recht gegeben: Der KALEDO-Anleger kann jetzt - wie viele andere Kapitalanleger auch - seine Filmfondsbeteiligung rückabwickeln.

20.08.2012 - Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 26.03.2012 in zweiter Instanz einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte Recht gegeben: Der KALEDO-Anleger kann jetzt - wie viele andere Kapitalanleger auch - seine Filmfondsbeteiligung rückabwickeln.

Filmriss bei Medienfonds
Nachdem zahlreiche Filmfonds sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich eine Fehlentwicklung genommen hatten, zogen in den letzten Jahren viele Kapitalanleger vor Gericht. Häufig wurden aber die falschen Beklagten in Anspruch genommen. Allein schon aus diesem Grund gingen viele Gerichtsprozesse verloren.

Kick-Back-Rechtsprechung
Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte setzte bei ihren Medienfondsprozessen von Anfang an auf die zuletzt sehr anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Zu Recht: Nachdem die UniCredit Bank AG, vertreten durch Sernetz Schäfer Rechtsanwälte, schon vom Landgericht München I zum Schadensersatz verurteilt worden war, hat jetzt das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz mit Urteil vom 26.03.2012 einem Mandanten von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vollumfänglichen Schadensersatz zugesprochen. Der KALEDO-Anleger ist jetzt so zu stellen, als hätte er sich nie an dem Filmfonds beteiligt.

Prozessniederlagen der UniCredit Bank AG
Die UniCredit Bank AG ist als Rechtsnachfolgerin der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (HVB) in zahlreiche Medienfondsprozesse involviert. Vor allem die Beteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG wurde von der UniCredit Bank AG vertrieben. Viele geschädigte Anleger zeigten sich sowohl im Ombudsmannverfahren als auch im anschließenden Klageverfahren vergleichsbereit. Bedauerlicherweise kann man das aber nicht von der UniCredit Bank AG behaupten: Die ließ sich lieber verklagen und kassierte vor Gericht häufig empfindliche Prozessniederlagen.

Zweifelhaftes Krisenmanagement der UniCredit Bank AG
In einigen Fällen konnte Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erst- bzw. zweitinstanzlich Vergleiche mit der UniCredit Bank AG schließen. Rechtsanwalt Berkemeier: "Das Krisenmanagement der UniCredit Bank AG ist für uns nicht nachvollziehbar. Aus ökonomischen Gründen wäre es im Interesse der Kundenbeziehung besser gewesen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden." Die UniCredit Bank AG zeigt sich aber nach wie vor uneinsichtig: Sie hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, da das Oberlandesgericht München die Revision nicht zugelassen hatte.

Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH
Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist sehr zuversichtlich, dass der Beschwerde nicht stattgegeben wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: "Die von der beklagten UniCredit Bank AG monierten Fragen sind unseres Erachtens höchstrichterlich erst vor Kurzem geklärt worden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum der BGH jetzt seine Rechtsprechung ändern sollte."

Verjährung droht!
Wer sich an einem KALEDO-Filmfonds beteiligt hat, sollte sich aber beeilen und sobald wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: "Wenn ein Anleger Kenntnis von seinem berechtigten Schadensersatzanspruch erlangt hat, muss er innerhalb von drei Jahren Schadensersatzklage erheben. Ansonsten droht die Verjährung! Mitunter verschlechtern sich also mit jedem Tag des Zuwartens die Erfolgschancen."