Krise der offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, AXA Immoselect – Fachanwalt Dr. Ralf Stoll im SPIEGEL

Krise der offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, AXA Immoselect – Fachanwalt Dr. Ralf Stoll im SPIEGEL
10.07.2012634 Mal gelesen
Tausende von Anlegern von der Krise der offenen Immobilienfonds betroffen. DER SPIEGEL berichtet über das Schicksal einer Mandantin der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Offene Immobilienfonds wurden bis vor kurzem als sichere Kapitalanlagen vermarktet. Doch spätestens seit dem spektakulären Aus der beiden große Fonds SEB Immoinvest und CS Euroreal sind die Probleme, die offene Immobilienfonds seit Jahren heimsuchen weithin bekannt. Auch das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL griff diese Problematik auf und berichtet unter dem Titel "Alptraum Betongold", welch dramatische Folgen die Krise der offenen Immobilienfonds für die Anleger haben kann. Illustriert wird dies anhand des Schicksals einer Mandantin der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die vom Aus der beiden Fonds AXA Immoselect und SEB Immoinvest betroffen war.

 

Für viele Anleger ist die aktuelle Krise der offenen Immobilienfonds ein Schock. Wünschten sie doch seinerzeit eine sichere, jederzeit verfügbare Geldanlage. Im Vertrauen, dass die fachkundigen Bankberater die passende Anlage empfohlen haben, investierten Heerscharen von Anlegern in offene Immobilienfonds. Und das obwohl offene Immobilienfonds seit 2004 mit ernsten Problemen kämpfen - dies wurde allerdings vielen Anlegern nicht mitgeteilt. Daher war der Schock, als die erste Fonds schlossen und die Anleger auf einmal nicht mehr jederzeit über ihr Geld verfügen konnte, umso größer. Und davon, dass offene Immobilienfonds aufgelöst und abgewickelt werden können, hörten etliche Anleger auch erst, als es zu spät war und AXA Immoselect, DEGI International und Konsorten bereits das Aus ereilt hatte. Hilfesuchend wandten sich viele Anleger an ihre Bank.

 

Der Fall der Mandantin von Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zeigt, welche Schwierigkeiten die Banken ihren Kunden bereiten.  Obwohl die Mandantin der Empfehlung ihrer Bank folgte, legt genau dieselbe Bank jetzt viele Hindernisse in den Weg.  Für Anleger, die dem Rat ihrer Bank vertrauten und in das vermeintliche Betongold investierten, ist das Verhalten der Banken oft nicht nachvollziehbar: Klangen die Anpreisungen im damaligen Anlageberatungsgespräch doch so völlig anders als das was in den Beratungsprotokollen der Banken steht. Das Vertrauen der Anleger in die Banken ist geschwunden.

 

Anleger, ebenfalls in offene Immobilienfonds investierten und jetzt ähnliches erleben, sollten sich zur Wehr setzen. Denn Anleger sind keinesfalls rechtelos. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung sind durchsetzbar. Das zeigen Gerichtsurteile zu offenen Immobilienfonds, in denen Banken wegen fehlerhafter Beratung zu Schadensersatz verurteilt wurden. Auch haben sich die Erfolgschancen der Anleger durch ein neues, anlegerfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs weiter verbessert.

 

 Weiterlesen unter:

Infoseite Offene Immobilienfonds

 

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