Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf – Drohende Verjährung!

Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf – Drohende Verjährung!
08.06.2012634 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des Windenergiefonds Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ansprüche der Anleger prüfen. Eile ist geboten: Es droht Verjährung!

Der Windpark Altlüdersdorf befindet sich in Brandenburg. Die 9 installierten Anlagen des Windparks (Nennleistung: 13,5 MW) gehören der ENERGIEKONTOR Ökofonds GmbH & Co. WP ALU KG. Der Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf ist ein geschlossener Windenergiefonds, an dem sich Anleger in den Jahren 2002 und 2003 beteiligen konnten. Insgesamt legten 282 Anleger rund 5 Mio. Euro in dem Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf an. Das Investitionsvolumen beträgt 18 Mio. Euro.

 

Hilfe für Anleger

 

Was können unzufriedene Anleger des Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf unternehmen? Wenn sie prüfen lassen wollen, ob sie verlustfrei aus dem Windenergiefonds aussteigen können, sollten Anleger sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geklärt werden, ob beispielsweise die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief, oder ob sie - wie so häufig - Fehler aufwies. Im Fall einer Falschberatung kann Schadensersatz von der beratenden Bank oder dem Anlageberater gefordert werden.

 

Zu den häufig vorkommenden Fehlern einer Anlageberatung gehört die unzureichende Aufklärung von Anlegern über Risiken, die mit einem Windenergiefonds verbunden sind. Bei einem Windenergiefonds wie dem Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf handelt es sich um ein Unternehmen. Und wie bei jedem Unternehmen besteht das Risiko, dass das investierte Geld vollständig verloren gehen kann. Daher handelt es sich bei dem Energiekontor Ökofonds Windpark Altlüdersdorf keineswegs um eine absolut sichere Kapitalanlage. Weiterhin können sich Anleger auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung lösen, da es keinen geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile gibt.

 

Ansprüche drohen zu verjähren!

 

Sind Anleger unzufrieden mit ihrer Investition in den Windpark, sollten sie sich sputen, wenn sie Ansprüche geltend machen wollen. Es droht Verjährung! Daher sollten Anleger, die sich an der ENERGIEKONTOR Ökofonds GmbH & Co. WP ALU KG beteiligten, umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann klären, ob Ansprüche bestehen und Maßnahmen einleiten, um Ansprüche der Anleger zu erhalten.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Erneuerbare-Energie-Fonds

 

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