DCM Renditefonds 22 – Anleger kann erfolgreich Auskunftsanspruch einklagen

DCM Renditefonds 22 – Anleger kann erfolgreich Auskunftsanspruch einklagen
26.05.2012567 Mal gelesen
Fonds unterliegt erneut vor dem Landgericht München.

Aufgrund der Beendigung des DCM Renditefonds 22 hat die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt zur Herausgabe der Daten der Anleger. Die Anleger, die vertreten werden, würden gerne in Kontakt mit anderen Anlegern treten. Die DCM 22 verweigerte dies doch und wehrte sich mit Händen und Füßen gegen die Herausgabe. Man lies sich auch im Gerichtsverfahern nicht lumpen und beauftragte mit Freshfields eine der renommiertesten Kanzleien, um die Ansprüche abzuwehren. Zahlen müssen die Kosten natürlich: DIE ANLEGER, weil sie die Gesellschafter des Fonds sind. Die Verantwortlichen wollen mit allen Mitteln verhindern, dass die Anleger miteinander in Kontakt treten können. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Auch die Beauftragung von Freshfields half jedoch nichts: eine erfreuliche Nachricht für die Anleger des ehemaligen Immobilienfonds DCM Renditefonds 22. Das Landgericht München I verurteilte die DCM 22 dazu, dass sie einer Anlegerin Auskunft über dessen Mitanleger erteilen muss. Die Anlegerin hatte sich zuvor mit diesem Auskunftsersuchen an den Fonds und dessen Treuhänderin gewandt, welche sich allerdings weigerten, die gewünschte Auskunft zu erteilen. Durch dieses Urteil wird es den Anlegern der DCM 22 endlich möglich, miteinander in Kontakt zu treten. Es bleibt abzuwarten, ob dagegen Berufung eingelegt wird.

Wegen des immer näher rückenden Endes der DCM-Fonds machte die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft  für Anleger Auskunftsansprüche gegenüber der DCM 18, DCM 22 und DCM 23 in Eilrechtschutzverfahren geltend. Bereits Mitte April 2012 gab das Landgericht München den Auskunftsansprüchen statt. Die DCM 22 beauftragte daraufhin die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, eine der renommiertesten Anwaltskanzleien Deutschlands, mit der Abwehr der Auskunftsansprüche der eigenen Anleger.

Die ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und 23 wurden am 1.Mai 2012 wegen einer im Jahr 2007 begonnen Umstrukturierung aufgelöst. Die Immobilien der Fonds wurden auf die Prime Office AG übertragen, die im Jahr 2011 an die Börse ging. Da der Kurs der Aktien seitdem stetig nach unten tendiert, befürchten Anleger das Schlimmste für die im Juli 2012 anstehende Übertragung ihre Fondsanteile in Aktien. Durch das Urteil des Landgerichts München I können jetzt wenigstens die Anleger der DCM 22 miteinander Kontakt aufnehmen.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits sehr viele DCM-Anleger und bündelt ihre Interessen, um diese besser gegenüber den DCM-Fonds durchsetzen zu können. Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 sollten nicht zögern, sich an die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft zu wenden, um sich anderen DCM-Anlegern anzuschließen.

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DCM Renditefonds Interessengemeinschaft

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