Santander Total Return – Wie geht es mit den Zielfonds weiter? – Hilfe für Anleger

Santander Total Return – Wie geht es mit den Zielfonds weiter? – Hilfe für Anleger
11.05.2012502 Mal gelesen
Erhebliche Änderungen für 2 Zielfonds des Dachfonds Santander Total Return: Anfang Mai 2012 wurde der SEB Immoinvest aufgelöst; am 21.05.2012 geht es um die Zukunft des CS Euroreal. Hilfe für Anleger

Für die beiden größten Zielfonds des Santander Total Return standen und stehen im Mai 2012 richtungsweisende Entscheidungen an. Im Fall des SEB Immoinvest ist dessen Schicksal bereits besiegelt: Nach einem gescheiterten Probehandelstag am 07.05.2012 wird der SEB Immoinvest, der rund ein Drittel des Fondsvermögens repräsentiert, aufgelöst. Bezogen auf den Santander Total Return bedeutet die jetzt folgende Abwicklung wohl keine Verbesserung der Chancen, dass der Dachfonds in nächster Zeit die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird. Und damit noch nicht genug. Binnen weniger Tage wird über ein weiteres Viertel des Vermögens des Santander Total Return entschieden: Anhand eines Probehandelstags am 21.05.2012 entscheidet sich, ob der CS Euroreal wieder öffnet oder ob es zur Abwicklung kommt.

 

Bevorstehende Veränderungen für den Santander Total Return

 

Welche Konsequenzen die Testöffnung des CS Euroreal für den Santander Total Return hat, hängt vom Ausgang des Testhandelstags am 21.05.2012 ab. Misslingt die Wiedereröffnung unter Vorbehalt, wird ein weiterer Zielfonds des Santander Total Return abgewickelt. In diesem Fall wären über 95 % des Fondsvermögens von Abwicklungen und Schließungen betroffen. Denn neben dem jüngst aufgelösten SEB Immoinvest (32, 84 %) befinden auch die Zielfonds AXA Immoselect (26,27 %) und KanAm Grundinvest (8,51 %) in Liquidation. Doch auch eine gelungene Testöffnung bedeutet für den Santander Total Return grundlegende Veränderungen, da die Anteilsrücknahme des CS Euroreal dann neu geregelt werden wird. Großvolumige Anteilsrückgaben über 30.000 Euro werden dann nur noch nach einer 12-monatigen Kündigungsfrist möglich sein. Dachfonds wie der Santander Total Return sind von dieser Neuregelung in besonderer Weise betroffen.

 

Den Anlegern des Santander Total Return stehen daher am 21.05.2012 auf jeden Fall Veränderungen bevor. Auf den Dachfonds bezogen, dürften die Ereignisse rund um dessen zwei größte Zielfonds die Aussichten auf eine baldige Wiedereröffnung nicht verbessert haben. Die Anleger des Santander Total Return werden wohl bis auf Weiteres ihre Anteile nicht zurückgeben können. Jene Anleger, die sich in dieser Situation nicht einfach mit Abwarten begnügen wollen, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Auf diese Weise kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Total Return sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. So kann zum Beispiel überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

 

Oft beachteten Anlage- oder Bankberater bei Anlageberatungsgesprächen nicht alle Aufklärungs- und Hinweispflichten gegenüber den Anlegern. So müssen Anleger darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Dachfonds wie der Santander Total Return die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Gelds ist gerade nicht gegeben. Vielen Anlegern war auch nicht bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, was sich auch auf die Zielfonds des Santander Total Return auswirkte. Weiterhin musssten die Berater den Anlegern gegenüber angeben, ob sie Vermittlungsprovisionen (sogenannte kick backs) erhielten. Auch muss den Anlegern bei dem Beratungsgespräch ein Prospekt, in dem der Dachfonds Santander Total Return detailliert beschrieben wird, übergeben werden.

 

Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds

 

Wurde von den Beratern einer der obigen oder ein ähnlicher Fehler begangen, bestehen für Anleger des Santander Total Return gute Aussichten, Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern zu können.Anleger können so ihr eingezahltes Kapital zurückerhalten und sind nicht mehr von der zeitlich unbegrenzten Schließung des Santander Total Return betroffen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Total Return sollten jetzt handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. "Es werden bundesweit zahlreiche Gerichtsverfahren für Anleger geführt, insbesondere vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt.", teilt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit.

 

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