MS Emilia Schulte: Lloyd Schiffsfonds gerät früh in Schräglage
Die Lloyd AG hatte den geschlossenen Schiffsfonds MS "EMILIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG im Jahr 2002 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von € 18.641.000,00 aufgelegt. Die Hoffnung der sich an dem 834 TEU Vollcontainerschiff MS "Emilia Schulte" mit einem Eigenkapital in Höhe von € 7.759.000,00 beteiligenden Schiffsfonds-Anleger auf sichere Ausschüttungen und hohe Renditen konnte jedoch auch diese seitens der Lloyd AG aufgelegte Schiffsbeteiligung nicht erfüllen. Abermals waren es hohe Instand- und Reparaturkosten, hohe die Liquidität belastende Darlehensverbindlichkeiten sowie die im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich rückläufigen Charterraten, die den Lloyd Schiffsfonds sehr rasch in finanziell Existenz bedrohendem Fahrwasser manövrieren ließen.
Lloyd Schiffsfonds MS "Emilia Schulte"erstmals 2009 zahlungsunfähig
Wie das "Fondstelegramm" in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, war der angeschlagene Lloyd Schiffsfonds MS "Emilia Schulte" erstmals im Mai 2009 nicht mehr in der Lage, die Darlehensverbindlichkeiten zu bedienen. Nur ein zwischen den Gläubigerbanken und dem Schiffsfondsinitiator ausgearbeitetes Sanierungskonzept, welches unter anderem die Rückführung von 26,5 % der erhaltenen Ausschüttungen für die Zeichner zur Folge hatte, konnte den LF 18 "Emilia Schulte" vor dem wirtschaftlichen Untergang - zumindest vorläufig - bewahren.
Nach Scheitern der Sanierungsverhandlungen Insolvenz des MS "Emilia Schulte"unumgänglich
Wie in vergleichbaren in Schräglage geratenen geschlossenen Schiffsfondbeteiligungen der Fall, konnte auch das zwischen den Gläubigerbanken und der Lloyd AG ausgehandelte Sanierungskonzept den drohenden Untergang des LF 18 MS "Emilia Schulte" nicht verhindern. Nachdem der angeschlagene Lloyd Schiffsfonds auch in den Folgejahren nicht die zum Zeitpunkt der Erstemission prognostizierten Renditeziele erwirtschaften konnte, waren es abermals die nicht länger auf längst überfällige und mehrfach gestundete Darlehensraten warten wollende Gläubigerbanken, die mit der Aufkündigung der Kreditverträge das unvermeidliche Ende des Lloyd Schiffsfonds einläuteten.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Absolute Verjährung nach 10 Jahren
Anleger von geschlossenen Schiffsfondsbeteiligungen sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Schiffsfondsbeteiligungen, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.06.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.06.2012 verjähren.
Was können betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd - Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten Verjährung ist daher für diejenigen Lloyd Schiffsfondsanleger, die ihre Beteiligung im Jahr 2002 erworben haben, ein rasches Handeln dringend geboten.