Hilfe für geschädigte HCI Schiffsfonds-Anleger

Aktien Fonds Anlegerschutz
27.03.2012334 Mal gelesen
Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger eines HCI Schiffsfonds haben?

Die Krise der Schiffsfonds hat im Jahr 2012 wie erwartet Tempo auf- und die Zahl der Schiffsfonds-Pleiten zugenommen. Auch Schiffsfonds des Emissionshauses HCI sind von der Krise betroffen. Chartereinnahmen unter Plan, ausgesetzte Ausschüttungen und Rückstände bei der Bedienung der Darlehen. 8 Schiffe von HCI Fonds mussten in den ersten drei Monaten des Jahres bereits Insolvenz anmelden:

HCI MS "Magellan Star"
HCI MS "Magellan Meteor"
HCI Hellespont Commander (HCI Shipping Select 28)
HCI Hellespont Crusader (HCI Shipping Select 28)
HCI Hellespont Centurion (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Challenger (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Charger (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Chieftain (HCI Shipping Select 26)

Bei zahlreichen weiteren HCI Fondsschiffen ist es in der gegenwärtigen Situation nur eine Frage der Zeit, bis die finanzierenden Banken die notleidenden Kredite kündigen und die Schiffe verwerten. Auf der Strecke bleiben dabei die Anleger, deren Kapital in der Regel verloren ist.

Krise der Weltwirtschaft führt zu Einbruch bei den Schiffsfrachterlösen

Auslöser der aktuellen Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einher gehenden Schwankungen der Schiffs-Transportpreise. Charterraten und Frachtraten - die für die Nutzung der Schiffe zu zahlenden Mieten bzw. Transportpreise -  unterliegen seit jeher konjunkturellen Schwankungen. Diese bekannte und offensichtliche Tatsache wurden bei der Konzeption von Schiffsfonds und der Beratung der Anleger durch ihre Berater häufig ausgeblendet. Entsprechende Risiken wurden nach unserer Erfahrung in zahlreichen Gesprächen mit Mandanten regelmäßig nicht erwähnt.

Die derzeit erzielbaren Schiffseinnahmen (Charter- und Frachtraten) befinden sich im Tiefflug. Ein signifikanter Anstieg der Frachtraten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Da gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten steigen werden, ist für 2012 eine weitere negative Entwicklung für die Schiffsfonds zu erwarten.

Hemmungsloser Aufbau von Überkapazitäten durch Schiffsfonds eigentliche Ursache der Krise

Dass die Schiffsfonds von den konjunkturellen Schwankungen der Frachtraten so stark getroffen werden, liegt vor allem an den massiven Überkapazitäten an Schiffen. Fondsemittenten, Reeder und Banken haben hemmungslos Schiffsfonds aufgelegt, am tatsächlichen Bedarf vorbei große Überkapazitäten an Schiffen erzeugt und an dem Geschäft zu Lasten der Anleger gut verdient. Folge der Überkapazitäten ist ein ruinöser Wettbewerb unter den Reedereien um Aufträge - sinkende und nicht kostendeckende Charterraten sind das Ergebnis. Viele Schiffsfonds können seit zum Teil bald zwei Jahren weder ihre Kredite bedienen noch die prospektierten Ausschüttungen zahlen. Die Zeche zahlen einmalmehr die Anleger, die bei der Insolvenz eines Schiffsfonds zumeist ihr gesamtes Kapital verlieren.

Risiken waren vielen Anlegern unbekannt

Viele Anleger trifft die Krise der Schiffsfonds völlig überraschend. Auf konjunkturelle Schwankungen der Einnahmen, Überkapazitäten, Risiken in der Finanzierung und möglichen Totalverlust wurden sie in der Beratung nicht hingewiesen. Stattdessen sollte es sich bei dem ihnen empfohlenen Schiffsfonds zumeist um eine sichere langfristige Anlage handeln.

Provisionsinteresse der Berater als Triebfeder der Falschberatung

Ausschlaggebend für die Falschberatung war vielfach das Provisionsinteresse der beratenden Banken und Sparkassen, die nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch Teile der in den Fondskonzepten für die Eigenkapitalbeschaffung vorgesehen hohen Vergütung erhalten haben, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen.

Für eine größere Zahl von Mandanten haben wir bereits erfolgreich die sie beratenden Banken und Sparkassen verklagt, Auskunft darüber zu erteilen, welche Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung der Schiffsfondsbeteiligungen erhalten haben. Dass diese schmiergeldähnlichen Provisionen einen, wenn nicht sogar DEN Anreiz zur Falschberatung darstellen, liegt auf der Hand.

Verschwiegene Kickbacks begründen Schadenersatzansprüche

Diese Praxis versteckter Rückvergütungen (Kick-Backs) wird für die Anleger zur großen Chance, ihre fehlgeschlagene Schiffsfonds-Beteiligung im Wege des Schadenersatzes wirtschaftlich rückabzuwickeln. Nach der inzwischen eindeutigen Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank oder Sparkasse den Kunden im Rahmen der Beratung darauf hinweisen, was sie an der Vermittlung der Beteiligung verdient. Tut sie das nicht, muss sie dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen.

Doch auch "freie" Anlageberater hätten über die in den Konzeptionen der HCI Schiffsfonds enthaltenen, zum Teil weit über 15% hinausgehenden Vertriebskosten aufklären müssen. Bei allen bislang im Auftrag von Mandanten geprüften HCI Schiffsfonds lagen die für den Vertrieb der Fondsanteile angefallenen Kosten weit jenseits von 15%. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass Anlageberater und Vermittler ihre Kunden zwingend darauf hinweisen müssen, wie hoch die Vertriebsaufwendungen sind, wenn diese insgesamt höher als 15% sind. Dabei kommt es nicht darauf an, was der Berater/Vermittler selbst bekommt. Keiner unserer Mandanten hat uns gesagt, dass er von seinem Berater darüber aufgeklärt wurde, dass bei Schiffsfonds mehr als 15% der Anlegergelder für den Vertrieb gezahlt werden.

Meine Empfehlung für Anleger von HCI Schiffsfonds: Lassen Sie die Ausstiegsmöglichkeiten aus ihrer HCI Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe lohnt sich für Sie.

Weitere Informationen zu HCI Schiffsfonds finden Sie auf unserer Spezialseite HCI Schiffsfonds.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger eines HCI Schiffsfonds haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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