14% Provision bei MPC Schiffsfonds: Deutsche Apotheker- und Ärztebank rechtskräftig zur Auskunft verurteilt

Aktien Fonds Anlegerschutz
27.03.2012472 Mal gelesen
Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte am 3. Februar 2012 (12 C 132/11) die Apo-Bank zur Auskunft an einen von der Kanzlei Nittel vertretenen Anleger über Auskunft zur Höhe der Provision.

Einmal mehr mussten Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit die Bank ihnen Auskunft darüber erteilt, wie viel Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Geldanlage erhalten hat. Dieses Mal war es das Amtsgericht Karlsruhe, das am 3. Februar 2012 (12 C 132/11) die Apo-Bank zur Auskunft an einen von der Kanzlei Nittel vertretenen Anleger verurteilte. Dieser hatte auf Anraten seiner Bank im Jahr 2005 einen MPC Schiffsfonds gezeichnet.

Die Apo-Bank legte keine Berufung gegen das Urteil ein und erteilte urteilsgemäß Auskunft. Danach hat sie sagenhafte 14% Provision für die Vermittlung des MPC Schiffsfonds erhalten.

Rechtsanwalt Alexander Meyer, der in der Kanzlei Nittel den Kunden der Apo-Bank vertritt, sieht in Provisionen in dieser Höhe einen starker Anreiz, es bei der Beratung der Anleger insbesondere mit den Risiken von Schiffsfonds nicht allzu genau zu nehmen. "Nur ein verschwindend geringer Teil der Anleger hätte Schiffsfonds gezeichnet, wenn ihnen die umfangreichen und vielfältigen Risiken solcher unternehmerischen Beteiligungen tatsächlich ungeschminkt aufgezeigt worden wären." Wenn Banken aber 10 - 14 Prozent des vom Anleger eingezahlten Kapitals als Provision bekommen, stehen naturgemäß die Chancen einer solchen Beteiligung im Vordergrund. "Die Darstellung von Risiken, insbesondere der vielfältigen Probleme, die zum Totalverlust für den Anleger führen können, wäre da natürlich nicht gerade verkaufsfördernd", so Meyer.

Hinzu kommt, dass bei allen bislang im Auftrag von Mandanten geprüften MPC Schiffsfonds die für den Vertrieb der Fondsanteile angefallenen Kosten weit jenseits von 15%, zum Teil sogar über 25% lagen. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass Anlageberater und Vermittler ihre Kunden zwingend darauf hinweisen müssen, wie hoch die Vertriebsaufwendungen sind, wenn diese insgesamt höher als 15% sind. Dabei kommt es nicht darauf an, was der Berater/Vermittler selbst bekommt. Anwalt Meyer: "Keiner unserer Mandanten hat uns gesagt, dass er darüber, dass bei einigen MPC Schiffsfonds rund ein Viertel der Anlegergelder für den Vertrieb gezahlt werden, von seinem Berater aufgeklärt wurde."

Der Mandant der Kanzlei Nittel wird die Apo-Bank jetzt auf Schadenersatz verklagen, denn seine Bank hat ihn weder darüber aufgeklärt, dass sie Provisionen erhält, noch über deren exorbitante Höhe.

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