Atlantic Flottenfonds Insolvenz: Schiffsfonds-Anlegern droht Totalverlust

Aktien Fonds Anlegerschutz
22.03.2012343 Mal gelesen
Die Hoffnung der ca. 800 Schiffsfonds-Anleger, die ihr Geld in die insgesamt vier Gesellschaften des Atlantic Flottenfonds investiert haben, auf eine Rettung des angeschlagenen Flottenfonds haben sich nicht erfüllt: Wie unlängst bekannt wurde, mussten nach Scheitern des zwischen Fondsgeschäftsführung und Gläubigerbanken verhandelten Sanierungskonzepts diese Woche die vier Einschiffsgesellschaften beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Den ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anlegern des Atlantic Flottenfonds droht nun der Totalverlust des investierten Geldes.

Die vier Schiffsgesellschaften des Atlantic Flottenfonds melden Insolvenz an


Insgesamt mussten die den Atlantic Flottenfonds bildenden vier Einschiffsgesellschaften - die MT "CHEMTRANS WESER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG , die MT "CHEMTRANS OSTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG , die MT "CHEMTRANS EMS" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und die MT "CHEMTRANS ALSTER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG am Mittwoch dieser Woche den nach Scheitern des Sanierungskonzeptes unvermeidbar gewordenen Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Die den angeschlagenen Schiffsfonds bis dato finanziell stützenden Gläubigerbanken waren nunmehr nicht mehr länger willens und bereit, auf die seit längerem gestundeten Raten- und Tilgungsdienste zu verzichten und ließen das seitens der Atlantic Flottenfonds Geschäftsführung erarbeitete und vornehmlich auf dem Notverkauf der Fondsschiffe basierende Sanierungskonzept scheitern.

 

Atlantic Flottenfonds: Insolvenz kein Einzelfall

 

Die bekannt gewordene Insolvenz der vier Schifffahrtsgesellschaften stellt beileibe keinen Einzelfall dar. Bereits zu Beginn diesen Jahres prognostizierten die Experten der Fondszeitung insgesamt 550 Fondsschiffen  bei bestehender angespannter Lage den vielfach nicht mehr abwendbaren Gang vor das Insolvenzgericht. Die Gründe für die bereits längerem vorherrschende Krise auf dem Tanker- und Flottenfondsmarkt sind vielschichtig: Zum einen leiden die Schiffs-, Container- und Flottenfonds an dem trotz ansteigender Konjunkturzahlen nach wie vor bestehenden Überangebot an Fondsschiffen. Mangelnde Charterauslastung und eine fehlende Weiterbeschäftigung der oftmals weit unter Plansoll und somit früh in unruhigem Fahrwasser manövrierenden Tank,- Bulker- oder Containerschiffe sind die zwangsläufige Folge. Zum anderen leiden die angeschlagenen und vielfach unter den prognostizierten Erwartungen gebliebenen Schiffsfonds unter der hohen Last der zum Teil auf Fremdwährungen lautenden Darlehen. Hatten sich die Gläubigerbanken in den vergangenen Jahren hier stets oftmals noch kulant und langmütig erwiesen, verlieren selbige immer öfter die Geduld und sind - wie im Beispiel des Atlantic Flottenfonds deutlich - nicht mehr länger bereit, weiteres Geld in die maroden Fondsschiffe zu pumpen.

 

Fazit: Schiffsfondsanleger zahlen die Zeche


Auch in diesem Jahr werden sich wieder tausende - ohnehin bereits vielfach auf Ausschüttungen verzichtenden und mit Nachschussforderungen konfrontierten Anleger in Schieflage geratener Schiffsfonds mit hohen Verlusten abfinden müssen. Gelingt es - ähnlich wie im Falle des Atlantic Flottenfonds deutlich geworden - nämlich nicht, eine Sanierung der betroffenen und weit unter den Erwartungen gefahrenen Fondsschiffe sicherzustellen, müssen die Schiffsfondsanleger schlimmstenfalls mit dem kompletten Verlust des ihrerseits investierten Geldes rechnen.
 

 

Haftung für falsche Beratung


Betroffene Atlantic Flottenfonds -Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Atlantic Flottenfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.


 
Was können betroffene Atlantic Flottenfonds-Anleger jetzt tun?


Betroffene Atlantic Flottenfonds Anleger haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.