DS-Rendite-Fonds Nr. 126 Dr. Peters - Hilfe für Anleger

13.02.2012 349 Mal gelesen
Anlegern des Schiffsfonds können Schadensersatzansprüche zustehen.

Im Jahr 2007 von Dr. Peters der DS-Rendite-Fonds Nr. 126 Schiffsfonds von Dr. Peters: DS Ability und DS Acurracy GmbH & Co. Containerschiff KG gegründet. Der Schiffsfond investierte in 2 Feederschiffe namens DS Ability und DS Accuracy. Den Anlegern wurde seinerzeit prognostiziert, dass binnen eines Jahres 8% ausgeschüttet werden könnten. Diese Erwartungen wurden jedoch enttäuscht, da Schiffsfonds zu den Verlierern der Finanzkrise, welche seit 2008 herrscht, gehören.


Die Fondszeitung berichtet, dass die beiden Schiffe DS-Rendite-Fonds Nr. 126 mit einer Kapitalerhöhung vor der Insolvenz gerettet werden mussten. Grund dafür seien unzutreffende Annahmen für die Kalkulation: So ging die Fondsgesellschaft im Vorfeld davon aus, dass im Jahr 2011 Charterraten von 8.000 Dollar erzielt werden könnten, während sich später die tatsächliche Charterrate auf 7.167 Dollar belief. Noch düsterer ist die Prognose für 2012. Für dieses Jahr müsste eine Charterrate von 10.000 Dollar erzielt werden, um den DS-Rendite-Fonds Nr. 126 sanieren zu können. Die Fondsgesellschaft rechnet jedoch nur mit einer Charterrate von 5.659 Dollar. Angesichts dieser düsteren Aussichten überrascht es nicht, dass sich die Fondsgesellschaft entschied, die Ausschüttungen für Neukapital auszusetzen. Es sei notwendig, dass der Fonds liquid bleibt, um die beiden Schiffe des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 weiter betreiben zu können.


Die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 Schiffsfonds müssen dies nicht tatenlos über sich ergehen lassen: Bei der Beratung von Anlegern dieses Fonds, die sich an uns wandten, hat sich gezeigt, dass die Anlageberatung oft zu wünschen übrig ließ. So wiesen die Berater häufig nicht auf die mit dem Fonds verbundenen Risiken hin. Zu genau dieser Risikoaufklärung sind Banken und Anlageberater aber verpflichtet; sie müssen dem Kunden die Risiken und die Funktionsweise seines Anlageprodukts ausführlich erläutern. Desweiteren müssen sie auch offenlegen, ob sie Provisionen für ihre Beratung erhalten. Gerade im Bereich der Schiffsfonds sind exorbitante, im zweistelligen Prozentbereich liegende Provisionen nicht unüblich.


Sollte die Bank oder der Anlageberater nicht ausreichend aufgeklärt haben, so kann der Anleger Schadensersatz verlangen. Da die Chancen, tatsächlich Schadensersatz zu bekommen recht gut stehen, sollten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 von Dr. Peters nicht zögern, sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen und so dem möglichen kompletten Verlust ihrer Anlage vorbeugen.

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