MFF Feature Film (LHI Medienfonds) – Ansprüche drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, hohe Steuerverluste der Anleger, Anwälte informieren

MFF Feature Film (LHI Medienfonds) – Ansprüche drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, hohe Steuerverluste der Anleger, Anwälte informieren
17.12.2011678 Mal gelesen
LHI Medienfonds: Ansprüche drohen zu verjähren.

Für Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) wird die Zeit langsam knapp, da ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zum 31.12.2011 endgültig und absolut zu verjähren drohen. Es muss demnach dringend gehandelt werden, wenn eine Rückabwicklung der Anlage an dem MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) erreicht werden soll!

Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) wurden mit Schreiben vom 30. November 2011 von der LHI Fondsverwaltung GmbH über die derzeitige Lage des Medienfonds informiert: Da die am Laufzeitende 2017 entstehende Schlusszahlung nun ertragswirksam über die Laufzeit verteilt wird, haben Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) nunmehr ab dem Jahr 2002 eine zuvor nicht vorgesehene Einkommensteuerbelastung. Bis zum Jahr 2005 haben die Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) schon geänderte Steuerbescheide erhalten, in denen sie zur Nachzahlung erheblicher Steuersummen herangezogen werden.

Auch Ausschüttungen haben die Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) weiterhin nicht zu erwarten, da die Gesellschaft ihre Gewerbesteuer ansonsten nicht mehr begleichen kann. Hinzu kommt, dass die MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) zusätzlich noch ein Darlehen aufnehmen muss, sodass sich die Endzahlung 2017 um ca. 3,8 % (bezogen auf die Zeichnungssumme) reduziert.

Dies alles bedeutet für die Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) erhebliche Verluste ihres investierten Kapitals. Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds), die die Risiken bis zur Fondsauflösung und vor allem die Steuernachforderungen nicht mehr tragen möchten, sollten sich deshalb an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher überprüfen wird, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zustehen. Auf diesem Wege können Anleger eine Rückabwicklung der Anlage an der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) erreichen und sich so von ihren Verlusten lossagen.

Allerdings muss hierbei unverzüglich gehandelt werden, da die Ansprüche zum 31.12.2011 endgültig verjähren. Es müssen also dringend noch verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden, da die Ansprüche der Anleger der MFF Feature Film Productions GmbH & Co. KG (LHI Medienfonds) ansonsten nicht mehr durchgesetzt werden können.

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