Hannover Leasing Medienfonds – Im Visier der Steuerfahndung, Anlegern drohen Steuernachzahlungen in Millionenhöhe, Achtung Verjährung!

Hannover Leasing Medienfonds – Im Visier der Steuerfahndung, Anlegern drohen Steuernachzahlungen in Millionenhöhe, Achtung Verjährung!
17.12.2011648 Mal gelesen
Hannover Leasing Filmfonds Verjährung 2011, jetzt handeln!

Viele der Hannover Leasing Medienfonds befinden sich derzeit im Visier der Steuerfahndung, welche den Fonds die anfänglichen Verlustzuweisungen steuerlich aberkennen will. Hierbei geht es um die Aberkennung der Verlustzuweisungen in Höhe von rund 1 Mrd. €, sodass den Anlegern der Hannover Leasing Medienfonds Nachzahlungen in Höhe von rund 440 Mio. € drohen, zuzüglich Zinsen in Höhe von weiteren ca. 270 Mio. €!

Zuletzt wurden Anleger des Hannover Leasing Medienfonds "Magical Productions" (HL 142) von der Fondsgesellschaft darüber informiert, dass die Steuerfahndungsstelle geänderte Grundlagenbescheide erlassen will. Es handele sich bei dem Hannover Leasing Medienfonds "Magical Productions" (HL 142) nicht um ein anerkanntes Steuersparmodell sondern um eine "verdeckte Festgeldanlage".  Gelder sollen nach Angaben der Steuerfahndungsstelle nicht in die Filmproduktion geflossen sein. Es solle sich bei den Hannover Leasing Medienfonds um Scheingeschäfte gehandelt haben, was von den Initiatoren auch von Anfang an geplant war - so die Steuerfahndung.

Bei vielen anderen Hannover Leasing Medienfonds ist die Lage dieselbe: bei dem Hannover Leasing Medienfonds "Herr der Ringe III" wurden die Anleger von der Fondsgesellschaft über die Ansicht der Steuerfahndungsstelle schon informiert. Die Anleger der Hannover Leasing Medienfonds "First Twenty Million" (HL 131), "Sam" (HL 128) und "Lord Dritte" (HL 114) haben schon geänderte Steuerbescheide erhalten, in denen ihnen die Verlustzuweisungen vollständig aberkannt wurden, wie die Fondsgesellschaft mitteilte.

Da die Hannover Leasing Medienfonds aber praktisch alle gleich konzipiert wurden, droht Anlegern anderer Hannover Leasing Medienfonds dasselbe Schicksal: geänderte Steuerbescheide haben auch die Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113 "Lord Zwei­te" (2000), HL 126 "Dia" (2001), HL 129 "Unfaithful" (2001) und HL 130 "Shallow Hal" (2001) zu befürchten.

Die Folge der Ansicht der Steuerfahndung ist, dass es sich bei den Geschäftsmodellen der Hannover Leasing Medienfonds um Steuerhinterziehung handelt. Hierdurch wird aber die Festsetzungsverjährung für eine Dauer von 10 Jahren nach Abgabe der Steuererklärung gehemmt, so dass noch bis zum 31.12.2011 geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2000 erlassen werden können. Dies bedeutet, dass sich auch andere Hannover Leasing Medienfonds-Anleger in den nächsten Jahren auf geänderte Steuerbescheide gefasst machen dürfen.

Anleger der Hannover Leasing Medienfonds sollten allerdings nicht mehr länger zögern, sondern umgehend etwas gegen ihre Verluste aus den Fonds unternehmen, da es bis zu einer finanzgerichtlichen Klärung der steuerrechtlichen Fragen noch Jahre dauern könnte, die Ansprüche gegen die Banken aus einer fehlerhaften Anlageberatung aber schon Ende 2011 verjähren können. Für alle Anteile an den Hannover Leasing Medienfonds, die vor dem Jahr 2002 gezeichnet wurden, drohen die Ansprüche absolut und endgültig zum 31.12.2011 zu verjähren, sodass sich die Anleger danach von ihren Verlusten - Steuernachzahlungen und Zinsschäden - nicht mehr lösen können. Vor allem also Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131 sollten umgehen anwaltliche Beratung aufsuchen, um noch vor Jahresende die Ansprüche auf Schadensersatz zu hemmen.

Für Anleger der Hannover Leasing Medienfonds, die ab dem Jahr 2002 ihre Anlage gezeichnet haben, tritt künftig eine taggenaue Verjährung ein; dies bedeutet, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger genau 10 Jahre nach dem Abschluss der Beteiligung verjähren. Dies führt bei diesen Anlegern der Hannover Leasing Medienfonds zu erheblichen Unsicherheiten, da die Verjährung nicht am Jahresende eintritt. Betroffen hiervon sind vor allem die Anleger des HL 142.

Werden also keine verjährungshemmenden Maßnahmen noch vor Jahresende eingeleitet, bleiben die Anleger auf ihrem Zins- und Steuerschaden sitzen. Um dies zu vermeiden, sollte umgehend ein im Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, welcher alle notwendigen Maßnahmen einleiten wird.

Weiterlesen unter:

Medienfonds Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de