Zum Jahresende 2011 drohen viele Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegen ihre Anlageberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich Medienfonds der KGAL / ALCAS zu verjähren. Deswegen sollten Anleger, die in Medienfonds der KGAL / ALCAS wie z.B. die Beteiligungsangebote der MAT Movies and Television, MFP Munich Film Partners, MMDP Munich Movie Development & Production, Macron investiert haben, nicht mehr länger abwarten, wie sich die steuerliche Problematik aufklären wird, da dies bis zu einer höchstrichterlichen Klärung noch Jahre dauern könnte. Jetzt muss aber gehandelt werden, damit Steuernachforderungen und sonstige Vermögenseinbußen bezüglich der Medienfonds der KGAL /ALCAS vermieden werden!
Vor allem Anleger des Beteiligungsangebots Nr. 126, MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG i.L. der KGAL /ALCAS müssen jetzt umgehend handeln, da ihre Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer Änderung des Verjährungsrechts im Jahr 2002 endgültig und absolut zum 31.12.2011 verjähren. Aber auch Anleger der anderen Medienfonds der KGAL /ALCAS sollten nicht länger warten, da auch ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten. Dies sollte also umgehend von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüft werden, da ansonsten bei Eintritt der Verjährung die Ansprüche aus den Medienfonds der KGAL /ALCAS nicht mehr geltend gemacht werden können.
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