Victory Medienfonds – Verjährung der Ansprüche Ende 2011, Anleger sollten umgehend handeln

Victory Medienfonds – Verjährung der Ansprüche Ende 2011, Anleger sollten umgehend handeln
18.11.2011331 Mal gelesen
Victory Medienfonds Anleger müssen jetzt handeln!

Die Zeit neigt sich dem Ende zu: Anleger der Victory Medienfonds können ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern nur noch bis zum 31.12.2011 geltend machen - danach sind die Ansprüche endgültig verjährt und können somit nicht mehr durchgesetzt werden. Es besteht also dringender Handlungsbedarf!

Es wurden insgesamt 24 verschiedene Victory Medienfonds aufgelegt, an denen sich rund 8500 Anleger mit einem Vermögen von ca. 350 Mio. € beteiligt haben. Die Victory Medienfonds wurden vor allem als Steuersparmodell angepriesen, jedoch entwickelte sich die Anlage nicht wie gewünscht und die Anleger der Victory Medienfonds erlitten erhebliche Verluste. Diese Vermögensverluste traten vor allem auf, als die Dachgesellschaft Victory Media AG im Jahr 2006 Insolvenz anmelden musste. Zudem bleibt von der Anpreisung als Steuersparmodell auch nicht mehr viel übrig, da sich die Anleger der Victory Medienfonds auf erhebliche Steuernachzahlungen einstellen müssen.

Verständlich, dass viele Anleger enttäuscht von den Victory Medienfonds sind, hatten sie doch geglaubt, sie würden in eine lohnende Anlage investieren. Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits viele Anleger der Victory Medienfonds vertritt, teilt hierzu folgendes mit: "Vielen der Anleger, die wir beraten, wurde die Anlage an den Victory Medienfonds als völlig sicher empfohlen. Eingegangen wurde meist nur auf die Eignung als Steuersparmodell, nicht aber, dass es bei den Victory Medienfonds auch erhebliche Verlustrisiken gibt, wie z.B. das Totalverlustrisiko der Einlage. Es liegt somit in vielen Fällen eine Falschberatung vor, sodass Schadensersatzansprüche bestehen."

Um sich also von den Verlusten aus der Anlage an den Victory Medienfonds zu befreien, muss Klage gegen die Anlageberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung erhoben werden. Die Zeit hierfür wird aber eng, da nur noch bis zum Jahresende 2011 Zeit ist, danach sind die Ansprüche verjährt, die Schäden können nicht mehr geltend gemacht werden.

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Victory Filmfonds Infoportal

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