CFB-Fonds Nr. 130 (RECURSA Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG) – Verjährung droht zum Jahresende 2011, Anleger müssen jetzt handeln!

CFB-Fonds Nr. 130 (RECURSA Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG) – Verjährung droht zum Jahresende 2011, Anleger müssen jetzt handeln!
16.11.2011508 Mal gelesen
Für die Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 wird die Zeit allmählich knapp: nur noch bis zum 31.12.2011 können sie ihre Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber ihren Anlageberatern geltend machen und so erreichen, dass sie von ihren Verlusten aus dem CFB-Fonds Nr. 130 loskommen.

Rund 100 Mio. € haben die ca. 2600 Anleger des CFB-Fonds Nr. 130  damals in den neuen Sitz der Deutschen Börse AG in Frankfurt investiert. 10 Jahre später droht die Anlage an dem CFB-Fonds Nr. 130 aber zum finanziellen Desaster zu werden, da Ende März 2011 die Deutsche Börse AG aus dem Gebäude ausgezogen ist; der auf 10 Jahre geschlossene Mietvertrag wurde also nicht verlängert.

Einen Nachmieter für die Räume gibt es bislang noch nicht, sodass dem CFB-Fonds Nr. 130 keine Einnahmen zufließen, er aber erhebliche Ausgaben hat: die laufenden Verwaltungskosten müssen bezahlt werden, sowie die Kosten für die Renovierung der Räume. Allein die Renovierungskosten werden von der Geschäftsführung des CFB-Fonds Nr. 130 auf 20 Mio. € beziffert. Die liquiden Mittel des CFB-Fonds Nr. 130 dürften also schnell verbraucht sein, sodass dem geschlossenen Immobilienfonds die Zahlungsunfähigkeit droht und den Anlegern der Totalverlust ihres eingezahlten Kapitals. Hinzu kommt, dass Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 schon seit 2009 keine Ausschüttungen mehr erhalten haben und die Fondsbeteiligung des CFB-Fonds Nr. 130 auf dem Zweitmarkt teilweise nur noch mit 10 % ihres Nominalwertes gehandelt wird.

Geschädigte Anleger des CFB-Fonds Nr. 130, die den Totalverlust ihrer Einlage nicht riskieren wollen, sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher alle nötigen verjährungshemmenden Maßnahmen vor Jahresschluss 2011 einleiten wird. Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen teilt hierzu mit: "In vielen Fällen wurden die Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 damals von ihren Anlagevermittlern falsch beraten, sodass sie auch heute noch ihre Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen können. In den Vordergrund gestellt wurde meistens nur, dass sich die Anlage an dem CFB-Fonds Nr. 130 als hervorragendes Altersvorsorgemodell eigne. Dies ist aber grob falsch, da der CFB-Fonds Nr. 130 erhebliche Verlustrisiken, wie das nun drohende Totalverlustrisiko der Einlage, in sich birgt. Wir werden deswegen noch vor dem 31.12.2011 Klage einreichen."

Es besteht also dringender Handlungsbedarf der Anleger des CFB-Fonds Nr. 130, da ihre Ansprüche endgültig zum 31.12.2011 verjähren, sodass sie danach auf ihren Verlusten aus der Anlage sitzen bleiben.

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