BAC InfraTrust Fonds

BAC InfraTrust Fonds
13.11.2011397 Mal gelesen
Informationen für Anleger der BAC Infratrust Fonds.

Die BAC InfraTrust Fonds sind Mobilfunkfonds, bei denen direkt oder indirekt in Sendemasten für den Mobilfunk in den USA investiert wird, wobei sich einige BAC InfraTrust Fonds nur an der Entwicklung, an dem Bau oder Erwerb dieser Sendemasten beteiligen. Viele deutsche Anleger haben Anteile an dieser neuartigen Investitionsmöglichkeit erworben, für Anleger von sechs dieser BAC InfraTrust Fonds muss demnächst über ein Angebot der Geschäftsführung abgestimmt werden:

Bei diesem Angebot geht es darum, dass die US-Gesellschaft CIG Wireless (Tochter der Schweizer Firma Enex) das gesamte Mobilfunkportfolio der betroffenen BAC InfraTrust Fonds für 37,9 Mio. Dollar übernehmen soll, wodurch die Anleger der BAC InfraTrust Fonds im Gegenzug Vorzugsaktien mit einer 6% Vorabverzinsung an der CIG Wireless erhalten. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, die Anteile in Stammaktien oder Geld umzuwandeln, so die Geschäftsführung. Angepriesen wird dieses Angebot der BAC damit, dass nun zum Höchstpreis verkauft werden könne und dass die Stellung der Anleger der InfraTrust Fonds nach dem Kauf durch die CIG Wireless im Wesentlichen der derzeitigen Beteiligung entspricht. Weiterhin seien die Anteile nach dem Verkauf des Portfolios besser für die Anleger der BAC InfraTrust Fonds handelbar.

Die rund 2500 betroffenen Anleger der BAC InfraTrust Fonds, die mit rund 53 Mio. Dollar an diesen Fonds investiert sind, müssen nun auf außerordentlichen Gesellschafterversammlungen, welche entgegen vormaliger Ankündigung erst am 24. und 25. November 2011 stattfinden werden, über die Zukunft ihrer Anteile entscheiden. Diese Entscheidung stellt sich allerdings als nicht allzu leichtes Unterfangen dar, da das Angebot der BAC derzeit nicht angemessen beurteilt werden kann, da die BAC den Anlegern der InfraTrust Fonds noch zu wenige Informationen hat zukommen lassen.

Allerdings kann gesagt werden, dass aus Sicht von Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Stellung der Anleger nach der Zustimmung zum Verkauf an die CIG Wireless zu deren Nachteil verändert wird: "Nun haben die Anleger der BAC InfraTrust Fonds noch Mitwirkungs- und Kontrollrechte, welche sie aber verlieren würden, wenn sich ihre Anteile zu Vorzugsaktien umwandeln würden. Bei Vorzugsaktien haben die Anleger keine Stimmrechte mehr, sondern sind nur noch am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Somit wären die Anleger der BAC InfraTrust Fonds dann den Entscheidungen der CIG Wireless ausgeliefert."

Hinzu kommt, dass die Anleger an der CIG Wireless nur einen Anteil von 35 % halten würden, was selbst bei Aktien mit Mitspracherechten zu wenig wäre, um eine bestimmende Mehrheit zustande zu bekommen. Weiterhin müssen die Anleger der BAC InfraTrust Fonds die Vorzugsaktien wohl bis 2014 bzw. 2015 halten und können diese erst dann in Stammaktien oder Geld umtauschen.

Anleger der BAC InfraTrust Fonds sollten sich also genau überlegen, ob sie diesem Angebot der BAC zustimmen wollen oder nicht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: "Die Gründe der BAC nun einen Verkauf des Portfolios anzustreben sind nicht nachvollziehbar. Die Sendemasten in den USA würden nun nach ihrer Fertigstellung erstmals gute Einnahmen erzielen. Zudem ist fraglich, wieso bei einem anscheinend guten Marktumfeld überhaupt an einen Verkauf gedacht wird."

Die BAC begründet ihr Angebot damit, dass sie derzeit mit unlauteren Mitteln attackiert würde, was eine Verunsicherung der Anleger der BAC InfraTrust Fonds mit sich bringen würde. Diese Begründung erscheint aber aus Sicht von Dr. Ralf Stoll als höchst zweifelhaft.

Aus diesen Gründen rät Dr. Ralf Stoll dazu, das Angebot der BAC nicht anzunehmen und folglich auf der Gesellschafterversammlung mit "Nein" abzustimmen. Es mangelt derzeit an triftigen Gründen, nun eine Übertragung des Vermögens der BAC InfraTrust Fonds auf eine externe Gesellschaft durchzuführen. Verunsicherte Anleger der BAC InfraTrust Fonds sollten sich aber bezüglich ihres speziellen Einzelfalls kurzfristig noch an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, sodass dieser einen optimalen Ratschlag zum Abstimmungsverhalten geben kann. Aber auch alternative Handlungsmöglichkeiten können durchgesprochen werden, wenn der Anleger der BAC InfraTrust Fonds nicht weiter an seinem Investment festhalten möchte.

Auf jeden Fall sollte aber am 24. und 25. November 2011 auf den Gesellschafterversammlungen abgestimmt werden! Wir raten, nicht dem Verkauf zuzustimmen. 

Weitere Informationen:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/bac-infratrust

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