Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, Anwälte informieren über Möglichkeiten der Anleger

Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, Anwälte informieren über Möglichkeiten der Anleger
06.11.2011646 Mal gelesen
Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 Insolvenz von DS Performer und DS Power, Anleger müssen handeln und können Fonds rückabwickeln.

Anfang Oktober haben die Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 dem Verkauf der beiden Fondsschiffe DS Performer und DS Power zugestimmt. Dies geschah auf Druck der Banken, da diese nicht bereit waren, das Sanierungskonzept mitzutragen, sodass die Kredite fällig gestellt wurden. Nun, am 20. Oktober 2011, wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über den Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 eingeleitet. Es musste für die Tanker DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER UND DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG Insolvenz angemeldet werden.  Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 haben also den Totalverlust ihres investierten Kapitals zu befürchten!

Geschätzt wurde nämlich, dass die Verkaufserlöse der Schiffe gerade einmal auf 32 Mio. Dollar kommen werden, wohingegen sich die Schulden des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 auf rund 60 Mio. Dollar belaufen. Für die Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 bleibt also auch nach dem Verkauf der Fondsschiffe nichts übrig, sodass ihre damals eingezahlte Einlage als verloren angesehen werden kann. Aber damit nicht genug für die Anleger: vielmehr haben diese zu befürchten, dass der Insolvenzverwaltet - wenn das Insolvenzverfahren einmal eröffnet ist - Ausschüttungen von 12-24 % von den Anlegern zurückverlangen wird.

Um diesen Verlusten zu entgehen, sollten sich Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 umgehend um anwaltlichen Rat bemühen. Durch die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Anlageberater und Banken wegen einer fehlerhaften Anlageberatung kann nämlich die Rückabwicklung der Anlage an dem Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 erreicht werden, sodass Anleger hierdurch dem Totalverlust ihrer Einlage entgehen.

Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt hierbei vor allem dann vor, wenn Anleger nicht über die Risiken des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 aufgeklärt wurden, welche aber erheblich sind. Als unternehmerische Beteiligung birgt der Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 nämlich das Risiko des Totalverlusts der Einlage in sich, welches sich nun ja für die Anleger höchstwahrscheinlich realisieren wird. Aus diesem Grunde konnte den Anlegern die Anlage an dem Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 auch nicht als sicher oder zur Altersvorsorge geeignet angeboten werden.

Schließlich machen sich Banken und Anlageberater auch dann schadensersatzpflichtig, wenn sie den Anleger nicht über die ihnen zugeflossenen Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt haben, die sie für die Vermittlung von der Fondsgesellschaft erhalten haben. Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 sollten also umgehend handeln, da nur so der völlige Verlust ihres eingezahlten Kapitals vermieden werden kann.

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