Viele Widerrufsbelehrungen von Medienfonds, z.B. Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory mit obligatorischer Fremdfinanzierung sind, wie ein Universitätsprofessor aus Hamburg nun feststellte, fehlerhaft: Insgesamt hat er zehn Fehler gefunden, die in den einzelnen Widerrufsbelehrungen der Beitrittsverträge zu den Medienfonds (Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory ) oder der Finanzierungsverträge der Banken steckten.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit, dass bei Medienfonds wie Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory der Fremdfinanzierungsvertrag auch heute noch aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden können, sodass sie sich damit von den Medienfonds lösen können.
Ansprüche bestehen insofern gegen die kreditgebende Bank des Medienfonds, z.B. Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory. Diese muss mit der Ausübung des Widerrufsrechts das investierte Kapital zzgl. angefallener Zinsen ersetzen und den Anleger der Medienfonds wie Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory zusätzlich von den Darlehensverbindlichkeiten freistellen. Vor allem bedeutet ein ausgeübter Widerruf für die Anleger aber, dass dieser, wenn er bei einem Anleger zum Erfolg führt, weil das Gericht die falsche Widerrufsbelehrung rechtskräftig feststellt, dies für alle anderen Anleger des Medienfonds (z.B. Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory ) ebenfalls gilt.
Anleger von Medienfonds wie denen von Apollo, Academy, Macron, Montranus, KGAL, ALCAS, LHI, Hannover Leasing, Victory sollten sich also umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher in Bezug auf den speziellen Medienfonds des geschädigten Anlegers überprüfen wird, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt, sodass ein Widerruf der Anlage noch möglich ist.
Es können sich aber auch aus Fehlberatungen Ansprüche ergeben. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass bei Medienfonds Ende 2011 alle Ansprüche sicher verjähren werden, die Anlagen vor 2002 betreffen.
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