GHF Schiffsfonds (Bulker I, II, III, IV, Nordertor) – durch Notverkäufe der Schiffe droht Anlegern Kapitalverlust in großer Höhe, Anwälte informieren

GHF Schiffsfonds (Bulker I, II, III, IV, Nordertor) – durch Notverkäufe der Schiffe droht Anlegern Kapitalverlust in großer Höhe, Anwälte informieren
02.10.2011474 Mal gelesen
GHF Schiffsfonds (Bulker I, II, III, IV, Nordertor): Verluste ausgleichen, Rechtsanwälte vertreten Anleger.

In der Financial Times Deutschland vom 27.09.2011 wurde über die gewaltigen Probleme berichtet, die die Schiffsfonds der Gesellschaft für Handel und Finanz (GHF) in dieser Zeit zu bewältigen haben: die GHF-Schiffsfonds sind in große finanzielle Schieflage geraten, sodass bei vielen der Notverkauf ansteht. Durch diese Krise bei den GHF-Schiffsfonds sind rund 2700 Anleger betroffen, die sich mit einem Vermögen von ca. 120 Mio. € an den über 20 Schiffen der GHF-Schiffsfonds beteiligt haben. Finden in vielen Fällen die Notverkäufe der Schiffe nicht statt, so droht die Insolvenz dieser GHF-Schiffsfonds. Anleger haben schon durch einen Notverkauf der Schiffe erhebliche wirtschaftliche Verluste zu tragen, da aufgrund des aktuellen Wertverfalls der Verkaufserlös der Schiffe nicht einmal die Schulden der GHF-Schiffsfonds decken würde, im Falle einer Insolvenz wären die Verluste der Anleger aber noch einmal desaströser.

Vor allem die GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III stehen nun im Schein der Öffentlichkeit: in den letzten Tagen wurden 5 der Schiffe durch die Bremer Landesbank (BLB) unter Zwangsverwaltung gestellt, diese GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III verwalteten hierbei ein Vermögen von rund 20 Mio. €. Allerdings hatten die GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III schon kurz nach ihrer Platzierung in den Jahren 2007 und 2008 Liquiditätsprobleme, sodass eine Sanierung durchgeführt werden musste, um eine Insolvenz der GHF-Schiffsfonds abzuwehren, wo Anleger ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder an die GHF-Schiffsfonds zurückerstatten mussten. Aber schon im Jahr 2011 zeigte sich, dass diese Rettungsaktion nicht lange halten konnte, da nun erneut große Liquiditätsnot eingetreten ist.

Eine Sanierung der GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III scheiterte diesmal aber, da Anleger und die GHF nicht genügend Sanierungskapital bereitstellen konnten, sodass die BLB die Kredite der GHF-Schiffsfonds nun fällig stellte und ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet hat. Bei dieser Planinsolvenz werden die 5 betroffenen Frachter der GHF-Schiffsfonds zunächst in eine Notgesellschaft zusammengeführt, was der BLB den Vorteil bietet die Schiffe selbst noch weiter betreiben zu können, um sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bessere Verkaufserlöse erzielt werden können, zu verkaufen.

Anleger haben aber demnach schon jetzt ihre unmittelbare Beteiligung an den Schiffen verloren. Aber nicht nur das, sondern es droht vor allem auch der Verlust ihres eingezahlten Kapitals und zudem des Sanierungskapitals, sodass die Folgen für Anleger der GHF-Schiffsfonds ruinös sind.

Aber auch die Anleger des GHF-Schiffsfonds, der das Containerschiff "Nordertor" finanziert, dürfen sich auf erhebliche Verluste ihres Kapitals einstellen. Diese mussten schon Nachschüsse zur Sanierung leisten, die aber auch hier nicht fruchtbar waren, sodass nun auch bei diesem GHF-Schiffsfonds der Notverkauf des Schiffes als letzter Ausweg aus der Insolvenz gesehen wird. Derzeit werden Anleger deshalb aufgefordert ihre Zustimmung hierzu abzugeben. Aber auch bei diesem Notverkauf ist wohl anzunehmen, dass der Erlös die Schulden des GHF-Schiffsfonds nicht decken wird und für Anleger somit nichts übrig bleibt.

Der drohende Totalverlust des Kapitals vieler Anleger der GHF-Schiffsfonds verunsichert diese derzeit stark, sodass sie nicht genau wissen, wie sie sich nun verhalten sollten. Geschädigte Anleger der GHF-Schiffsfonds, die aber nicht auf diesen Verlusten sitzen bleiben möchten, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da im Falle der Falschberatung durch die Banken eine Rückabwicklung der Anlage erreicht werden kann, sodass verloren geglaubtes Kapital wieder zurückgeholt werden kann.

Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung kann dann gegeben sein, wenn den Anlegern bei Erwerb der Beteiligung an den GHF-Schiffsfonds die Risiken dieser Fonds von den Banken nicht hinreichend aufgezeigt oder sogar gänzlich verschwiegen wurden. Vor allem über das Risiko eines Totalverlusts des eingezahlten Kapitals - welches sich nun ja realisieren könnte und somit nicht nur theoretischer Natur ist - musste aufgeklärt werden. Eine Aufklärungspflichtverletzung ist aber auch dann anzunehmen, wenn Anleger der GHF-Schiffsfonds nicht über die Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt wurden, die die Banken von den Fondsgesellschaften für die erfolgreiche Vermittlung erhalten haben.

Anleger der GHF-Schiffsfonds sollten allerdings schnell handeln, da ihre Schadensersatzansprüche jederzeit zu verjähren drohen und sie die Verluste dann komplett alleine tragen müssten. Vor allem Anleger der GHF-EinzelSchiffsfonds, die schon vor 2002 platziert wurden, müssen noch in diesem Jahr verjährungshemmende Schritte einleiten, da diese Ansprüche zum 31.12.2011 absolut verjähren.

Weitere Informationen zu Schadensersatz:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/ghf-gesellschaft-fuer-handel-und-finanz-schiffsfonds

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