Fundus Fonds – Verjährung endgültig Ende 2011!

Aktien Fonds Anlegerschutz
13.09.2011655 Mal gelesen
Fundus Fonds: Ende 2011 verjähren Ansprüche von Anlegern endgültig. Anleger sollten jetzt handeln.

In den 1990er Jahren wurden die Fundus Fonds als geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, die sich allesamt sehr vielversprechend anhörten. Mittlerweile stecken viele der Fundus Fonds aber in einer tiefen Krise: beispielhaft genannt seien hierbei die Fundus Fonds 19 ("Einkaufszentrum Hamburg-Steilshoop"), 28 ("Frankfurter Allee Plaza"), 29 ("Gutenberg-Galerie Leipzig"), 31 ("Hotel Adlon") und 34 ("Grand Hotel Heiligendamm").

Bei dem Fundus Fonds 19 wurde das Gebäude "Einkaufszentrum Hamburg-Steilshoop" für 18 Mio. € notverkauft, wobei 16 Mio. € alleine in die Tilgung der noch offenen Kredite geflossen ist. Mittlerweile wurde auch die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Geschätzt wird derzeit, dass Anleger des Fundus Fonds 19 ihr Kapital in Höhe von mehr als 80 oder sogar 90 % durch die Beteiligung verloren haben.

Bei dem Fundus Fonds 28 sind die Verluste für die Anleger ähnlich: Ausschüttungen haben die Anleger des Fundus Fonds 28 schon länger nicht mehr erhalten, bei vielen Anlegern reichen die Verluste fast bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals. Auch die Ausschüttungen des Fundus Fonds 29 blieben weit hinter den Erwartungen zurück, sodass bereits Anfang 2007 das Verbrauchermagazin "Finanztest" den Fundus Fonds 29 auf seine Warnliste der "risikobehafteten geschlossenen Immobilienfonds" setzte. Im Januar 2009 schließlich wurde das Objekt "Gutenberg-Galerie Leipzig" zwangsversteigert, sodass hierdurch erhebliche Verluste von den Anlegern zu tragen gewesen sind.

Auch die wohl bekanntesten Objekte der Fundus Fonds Reihe, das Hotel Adlon (31) und das Grand Hotel Heiligendamm (34) konnten sich nicht behaupten: Während der Fundus Fonds 31 seit 2009 keine Ausschüttungen mehr an seine Anleger leistet und Kreditschulden in Höhe von 160 Mio. € zu tilgen hat, wurde für den Fundus Fonds 34 dieses Jahr ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches einen drastischen Kapitalschnitt vorsieht, wonach aber ab 2015 wieder mit Ausschüttungen zu rechnen sein soll.

Anleger der Fundus Fonds, die die Verluste ihrer Fondsgesellschaften nicht mehr länger mittragen wollen und mit der Entwicklung der Fonds gänzlich unzufrieden sind, sollten ihre Schadensersatzansprüche gegen die Banken und Berater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Solche Schadensersatzansprüche können dadurch entstehen, dass Anleger von den Banken im Rahmen der Beratungsgespräche falsch beraten wurden.

So kam es oft vor, dass ihnen die Risiken der geschlossenen Immobilienfonds nicht hinreichend deutlich gemacht wurden oder sogar vollständig unter den Tisch gekehrt wurden. Diese Risiken der Fundus Fonds sind aber mitunter erheblich, da sie bis zum Totalverlust der Einlage reichen können. Die Beteiligung an den Fundus Fonds ist eine unternehmerische, sodass der Anleger auch an allen Verlusten der Gesellschaft beteiligt ist. Eine Empfehlung der Fundus Fonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet, ist also nicht haltbar und stellt folglich einen Anknüpfungspunkt für eine Schadensersatzklage dar.

Auch wenn den Anlegern Kick-Backs, also Provisionen, die die Banken für die erfolgreiche Vermittlung der Fundus Fonds von der Fondsgesellschaft erhalten haben, verschwiegen wurden, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung der Banken dar, welche zu einem Schadensersatzanspruch führt.

Anleger der Fundus Fonds sollten jedoch schnell handeln, da alle ihre Ansprüche mit dem Ablauf des Jahres 2011 endgültig verjähren und somit nicht mehr durchgesetzt werden können. Dies liegt daran, dass im Jahr 2002 das Verjährungsrecht grundlegend umgestaltet wurde, sodass entsprechend einer Übergangsregelung Ansprüche aus Anlagen, die vor dem Jahr 2002 begründet wurden, absolut und endgültig zum 31.12.2011 verjähren. Die Frist bis Ende 2011 sollte von Anlegern der Fundus Fonds also unbedingt gewahrt werden, da mitunter gute Erfolgsaussichten einer Klage bestehen.

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