Cumulus Fonds - Ansprüche verjähren Ende 2011, nun muss gehandelt werden.

Aktien Fonds Anlegerschutz
30.07.2011822 Mal gelesen
Anleger der Cumulus Fonds müssen nun vor Ende 2011 handeln, sonst bleiben sie auf dem Schaden sitzen.

Bei den in den 1990er Jahren an zahlreiche Anleger verkauften Cumulus Fonds verjähren die Ansprüche nun endgültig zum Jahresende 2011. Anleger der Cumulus Fonds müssen nun umgehend handeln, bevor es zu spät ist. In vielen Fällen wurden Anleger falsch beraten, teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & KOllegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, die bereits zahlreiche Anleger der Cumulus Fonds vertritt. Anleger haben daher gute Aussichten, Schadensersatz zu erlangen. Dazu muss aber umgehend ein Rechtsanwalt für Anlagerecht aufgesucht werden.

Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten bei den Cumulus Fonds finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cumulus-fonds-–-verjaehrung-droht-zum-31122011