Geschlossene Fonds (Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds) – Verjährung vieler Ansprüche zum Jahresende 2011!

Aktien Fonds Anlegerschutz
16.06.20111181 Mal gelesen
Ansprüche verjähren bei Anlagen vor 2002 Ende 2011 endgültig. Anleger müssen handeln, wichtige Informationen!

Bei geschlossenen Fonds kann im Gegensatz zu offenen Fonds nur während eines bestimmten Platzierungszeitraums investiert werden, weil der Fonds danach geschlossen wird. Mit dem Erwerb der Anteile an einem geschlossenen Fonds wird der Anleger meist Kommanditist einer GmbH & Co. KG und somit zum Gesellschafter. Meist werden geschlossene Fonds als geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Waldfonds, Flugzeugfonds, Private Equity Fonds, Solarenergiefonds etc. vertrieben.

Da der Anleger bei den geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds etc. Gesellschafter wird, treffen ihn alle Chancen aber auch Risiken einer solchen unternehmerischen Beteiligung: mitunter besteht das Risiko eines Totalverlusts des eingezahlten Kapitals und bestehende persönliche Haftungsrisiken als Kommanditist (auch Nachhaftung). Oft besteht auch das Risiko, dass steuerliche Vorteile im Nachhinein entfallen, so wie dies derzeit im Falle von Medienfonds mit sogenannter Defeasance-Struktur der Fall ist. Weiterhin investieren Anleger ihr Geld bei geschlossenen Fonds wie Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds etc. oftmals in einen Blind-Pool, da zu Beginn der Beteiligung noch nicht gänzlich festgelegt ist, in welche Objekte das Geld der Gesellschaft investiert wird, sodass auch mit einem Blind-Pool Risiko zu rechnen ist. Schließlich sind die Anteile an geschlossenen Fonds wie Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds und Flugzeugfonds nicht sehr fungibel, was bedeutet, dass diese nur über den Zweitmarkt verkauft werden können und sich somit auch das Risiko von Abschlägen auf die Anteile beim Verkauf über den Zweitmarkt verwirklichen kann.

Anleger in geschlossene Fonds (Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds etc.) sollten, falls sie Verluste bezüglich ihrer Anlage befürchten oder solche bereits eingetreten sind, schnellstmöglich einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche beauftragen, da die Verluste somit reell begrenzt werden können. Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Banken und Berater entstehen, wenn diese den Anleger nicht über die speziellen Gefahren der jeweiligen geschlossenen Fonds - Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds etc. - aufgeklärt haben, so vor allem die oben beschriebenen Risiken. Weiterhin entstehen solche Ansprüche auf Schadensersatz häufig auch deswegen, weil den Anlegern Kick-Backs, also Rückvergütungen der Fondsinitiatoren an die Banken und Berater, verschwiegen wurden.

Bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist aber vor allem schnelles Handeln gefragt, da viele Ansprüche aus Beratungshaftung bereits zum 31.12.2011 zu verjähren drohen. Vor allem Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die vor dem Jahre 2002 abgeschlossen wurden, verjähren zum Jahresende 2011, da 2002 eine Gesetzesänderung beschlossen wurde, welche die Verjährungsregeln grundlegend neu gestaltete. Anleger geschlossener Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds etc. sollten deshalb nicht länger zögern.