Victory Medienfonds, Filmfonds – Anwälte informieren: Viele Ansprüche verjähren zum 31.12.2011 endgültig!

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.06.2011710 Mal gelesen
Anleger der Victory Medienfonds sollten dringend handeln, es bestehen Aussichten auf Schadensersatz. Achtung Ansprüche verjähren Ende 2011.

Die Victory Medienfonds bzw. Filmfonds wurden in den 90er Jahren aufgelegt, wobei insgesamt 24 verschiedene Filmfonds/Medienfonds initiiert wurden. An diesen Medienfonds/Filmfonds waren rund 8500 Anleger beteiligt, die mit ca. 350 Mio. Euro in die Victory Medienfonds investierten. Nach eigenen Angaben finanziert, produziert und vermarket die Victory Media Gruppe Prime-Time-Familienprogramme für den internationalen TV-Markt und hat eine Rechtebibliothek mit über 100 Film- und Medienprojekten.

Vielfach wurden die Victory Medienfonds bzw. Filmfonds als Steuersparmodell angepriesen, wobei aber meist die beträchtlichen Risiken einer solchen Anlage außer Acht gelassen wurden. Dies stellt einen Beratungsfehler der Anlageberater dar, welcher zu Schadensersatzansprüchen der Anleger gegen diese führen kann.

Wenn Anlegern die Struktur der Victory Medienfonds bzw. Filmfonds als unternehmerische Beteiligung nicht deutlich gemacht wurde, also dass sie an den Gewinnen sowie den Verlusten der Gesellschaft unbeschränkt teilnehmen, so stellt dies ein Beratungsfehler dar. Erhebliche Risiken bestehen in diesem Zusammenhang auch deswegen, weil Anleger der Victory Medienfonds bzw. Filmfonds einem Totalverlustrisiko ihrer Einlage ausgesetzt sind. Weiterhin wurden Anleger der Victory Medienfonds bzw. Filmfonds auch nicht über die Möglichkeit der steuerlichen Aberkennung der Verluste aufgeklärt. Vielfach wurden ihnen auch Kick-Backs verschwiegen, also Innenprovisionen des Emissionshauses gegenüber den Anlageberatern für die Vermittlung der Victory Medienfonds/Filmfonds. All dies macht deutlich, dass die Anlagevermittler, zumeist Banken, die Anleger bei Zeichnung der Victory Medienfonds/Filmfonds nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt haben, weswegen sie nun Schadensersatzansprüchen ausgesetzt werden können.

Anleger der Victory Medienfonds/Filmfonds haben bereits beträchtliche Verluste erlitten: zunächst stellte sich ein finanzieller Schaden der Anleger der Victory Medienfonds bzw. Filmfonds ein, da die Dachgesellschaft Victory Media AG im Jahr 2006 Insolvenz anmelden musste. Weiterhin werden auf Anleger der Victory Medienfonds bzw. Filmfonds wohl erhebliche Steuernachzahlungen zukommen, da der Fiskus die Fonds nicht als Hersteller der Filme ansieht und ihnen somit der sofortige Abzug ihrer Herstellungskosten im ersten Jahr eigentlich nicht gestattet war, sie diese Kosten vielmehr über viele Jahre hinweg hätten abschreiben müssen.

Anleger sollten deshalb dringend einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen, welcher ihre Schadensersatzansprüche gegen die Banken überprüft, sodass die Verluste begrenzt werden können. Hierbei ist Anlegern vor allem ein schnelles Handeln zu raten, da die Ansprüche der Victory Medienfonds-/Filmfondsanleger aus Beratungshaftung zum Jahresende hin zu verjähren drohen, falls die Anlage vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Dies liegt daran, dass im Jahr 2002 eine Gesetzesänderung beschlossen wurde, welche die Verjährungsvorschriften grundlegend neu gestaltete. Nach dem 31.12.2011 können demnach keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, sodass Anleger der Victory Medienfonds bzw. Filmfonds auf ihrem Schaden sitzen bleiben würden! Die Erhebung einer Schadensersatzklage ist demnach schnellstens einzuleiten, da diese die Verjährung hemmt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger der Victory Medienfonds.

Sollten Sie durch Victory Medienfonds geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/victory-media-gruppe-victory-medienfonds-und-filmfonds