Offene (geschlossene) Immobilienfonds – elf sind geschlossen, drei sind in Abwicklung, Gerichte urteilen zugunsten von Anlegern

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.05.20111354 Mal gelesen
Klagen für Anleger auf Schadensersatz eingereicht:

Als grundsolide Investments auf der Basis von Immobilien wurden die Anteile an offenen Immobilienfonds verkauft. In der Beratungspraxis muss leider häufig festgestellt werden, dass fast das gesamte jeweilige Vermögen in Anteilsscheine dieser Fonds zur Altersvorsorge umgewandelt wurde. Unterlassen wurden zudem Hinweise für Anleger, dass sie von einer einlagengeschützten Anlage in eine einlagenungeschützte Anlage wechseln würden, wenn sie ihre Lebensversicherungsauszahlungen hierfür verwenden. Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer rechtlich vorgeschrieben. Dieser Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherungs-AG (www.protektor-ag.de) dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen. Damit sind die Einlagen der Lebensversicherungskunden einlagengeschützt.

So etwas gibt es jedoch nicht für die Anleger mit Anteilen an offenen Immobilienfonds. Wurden Anleger über diese Sicherheitenverschlechterung nicht informiert haften die Beraterbanken den Anlegern auf Schadensersatz schon allein deswegen.

 Vorsätzliche Falschberatung ?

Eingeschränkte Handelbarkeit verschwiegen: Nach §81 InvG kann jede Fondsgesellschaft wenn die Bankguthaben und der Erlös der angelegten Mittel zur Zahlung des Rücknahmepreises des Anlegers und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung des Fonds nicht ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen die Rücknahme der Anteile verweigern. Damit sind die jederzeitige Handelbarkeit dieser Anteile und damit eine jederzeitige Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals rechtlich unmöglich. Das war schon seit Geltung des Investmentgesetzes ab 1.01.2004 so und das war schon so zur Geltung der Vorgängerregelungen im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften bis 31.12.2003 so. Jeder Bankmitarbeiter musste davon wissen, das gehörte zum Basiswissen dieser Wertpapiere. Umso erstaunlicher ist es wenn berichtet wird, wenn Bankberater die jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals versprochen hatten.

Zur Schadensersatzhaftung der beratenden Banken wegen Unterlassung des Hinweises auf die fehlende Einlagensicherung gibt es bereits eine ganze Reihe erfolgreicher Urteile z.Bsp. des LG Frankfurt 2-21 O 224/09; LG Bonn 2 O 221/09; LG Oldenburg 9 O 2124/09; LG Heidelberg 2 O 208/09; 2 O 141/09 und des LG Hamburg 329 O 44/09.

 Provisionen vorsätzlich verschwiegen?

Zur Tageslektüre der Bankmitarbeiter im Jahre 1997 musste auch die Richtlinie des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel vom 26.05.1997 im Bundeanzeiger BAnz 1997, 6586 gehören, die sicherlich auch in damaligen Rundschreiben der Bankenverbände publiziert wurde. In deren Wohlverhaltensrichtlinie Ziffer 2.2 ist festgehalten, dass die Bank über die komissionsrechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung von als Aufwendungsersatz in Rechnung gestellten fremden Kosten aufzuklären habe.

Wegen des Unterlassens von Hinweisen auf die Abschlussprovisionen der Banken ist auf die erfolgreichen Anlegerurteile des LG Frankfurt 2-19 O 243/09, 2-19 O 210/09, 2-21 O 45/09; LG Gießen 2 O 468/09; LG Mönchengladbach 3 O 112/09 und LG Köln 15 O 174/09 zu verweisen.

 Geschlossen sind derzeit:

Allianz Global Investors Premium Management Immobilien  ab 27.05.2010

Allianz Premium Management Anlagen Dachfonds 

Axa Immoselect                                                                               bis max. 17.11.2011

db ImmoFlex                                                                                    ab 17.05.2011

DEGI International bis max.                                                          bis 16.11.2011,

Kanam Grundinvest                                                                       bis 6.05.2012,

SEB Immoinvest                                                                             bis 5.12.20112,

TMW Immobilien Weltfonds                                                         bis max. 8.12.2012

UBS 3 Selector Real Estate Europe                                          bis 6.10.2011             

UniImmo global

CS Euroreal                                                                             bis Ende  2011                        

 

Abgewickelt werden:

DEGI Europa

Morgan Stanley P2 Value

Kanam US-Grundinvest

 

Schadensersatzansprüche in Höhe der Anteilskaufpreise prüfen, wenn Berater Folgendes nicht beachteten:

1.      Offene Fonds können nach § 81 InvG geschlossen werden, so dass Anleger nicht an ihr Geld kommen.

 

2.      Es besteht ein Verlustrisiko wie bei anderen Aktienfonds auch, mit einer Spareinlage hat der Fonds nicht zu tun. Es gibt keine Einlagensicherung

 

3.      Anteile nicht ohne entspr. Risikohinweise zu einer Zeit verkaufen, als andere offene Immobilienfonds geschlossen waren

 

4.      Anleger müssen über Innenprovisionen aufgeklärt werden. Ein Hinweis auf das Anfallen des Ausgabeaufschlags reicht nicht aus, der kick-back Rechtsprechung zu genügen.

 

Kostenfreie Kontaktaufnahme und Hilfe bei Rechtschutzanfragen ist gesichert. Auch in Ihren Fall klären wir gern die Erfolgsaussichten.

Achtung: für Anteilskäufe bis zum 31.12.2001 verjähren die Ansprüche dieses Jahr!

Für alle anderen Käufe kann sich jederzeit die Prüfung der Erfolgsaussichten lohnen.