Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen Sparda-Bank

Aktien Fonds Anlegerschutz
06.04.2011885 Mal gelesen
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.03.2011 hat das Landgericht Stuttgart die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.

Der Sachverhalt der Entscheidung


In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bank vor der Zeichnung der Fonds Fundus 28 empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1993 statt.

Der Kläger hat mit einem nahezu totalen Verlust seines eingesetzten Geldes zu kämpfen. Die Ausschüttungen sind schon vor längerer Zeit ausgeblieben und eine Verwendung zur Altersvorsorge, wie er es geplant hatte, ist unmöglich.

Die Sparda-Bank hatte in dem Prozess dagegen vorgetragen, dass sie den Anleger richtig und vollständig beraten habe.


Die Entscheidung des Gerichts


Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat der Klage des Fundus 28-Anlegers - abzüglich der Steuervorteile - stattgegeben. Auch dem Anspruch auf entgangenem Gewinn wurde entsprochen. Die Sparda-Bank wurde somit zu einem Betrag in Höhe von insgesamt 58.228,- € verurteilt.

Das Gericht stützt das Urteil hierbei insbesondere auf die fehlende Aufklärung über Provisionen. Dabei sei insbesondere eine Unterscheidung zwischen Provisionen und Kick-Backs nicht notwendig, da es ausschließlich auf den Interessenkonflikt der Bank ankommt(unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2010, 6 U 208/09 und Urteil vom 24.10.2009, 9 U 58/09).

Der Emissionsprospekt des Fonds Fundus 28 klärt nicht ausreichend über die Höhe der geflossenen Provisionen auf. Des Weiteren hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass auch der Bankberater den Kläger nicht über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt hat. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Sparda-Bank zum Schadensersatz zu verurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte Bank innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.


Fazit


Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fundus-Anleger, da das Gericht feststellt, dass auch aus dem Emissionsprospekt eine Zahlung von Provisionen nicht ersichtlich ist. Des Weiteren setzt das Landgericht Stuttgart in konsequenter Weise die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart um.

Betroffene Funuds-Anlegern wird geraten, deren in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der auch im Falle der Fundus-Fonds-Beteiligungen zum Jahresende 2011 drohenden Verjährung der Ansprüche ist hier ein schnelles Vorgehen in Erwägung zu ziehen.