HCI Capital (Schiffsfonds) kündigt Charterverträge mit Beluga Shipping – Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen informieren

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.03.2011929 Mal gelesen
Beluga Shipping und HCI Capital Schiffsfonds: Hilfe für Anleger der Fonds, was Anleger tun können!

Bei der Bremer Beluga Group überschlagen sich in kürzester Zeit auch aufgrund der HCI Capital (Schiffsfonds) die Ereignisse: nachdem bekannt wurde, dass Umsätze in Millionenhöhe falsch ausgewiesen worden sein sollen und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitete, drohte der US-Investor Oaktree, der 49,5 % der Anteile an Beluga hält, mit einer möglichen Insolvenz der Beluga Shipping. Diese sei nur abzuwenden, wenn Banken und Fondshäuser ihre Forderungen gegen die Beluga Shipping reduzierten.

Das erste Emissionshaus, die HCI Capital, leitete deswegen Konsequenzen ein, um weitere Verluste für die Anleger ihrer geschlossenen Schiffsfonds, welche insgesamt 20 Schwergut- und Mehrzweckfrachter an die Beluga verchartert hatten, zu vermeiden. Die HCI Capital kündigte deswegen alle bestehenden Charterverträge mit der Beluga Shipping fristlos am 13. März 2011. Die Schiffe der insgesamt betroffenen 17 Fonds der HCI Capital werden künftig von der Hamburger Hammonia Reederei betreut.

Dies stellt natürlich einen herben Schlag durch HCI Capital für Beluga Shipping dar, die nun noch mehr denn je in der Krise steckt. Auch für den Investor Oaktree ist die geplante Strategie demnach nicht aufgegangen, die daraus bestand, die Eigner der Schiffe mit der Insolvenzandrohung unter Druck zu setzen und zu Reduzierungen der Charterraten zu zwingen.

Allerdings kann durch die Neuvermietung, der vormals an Beluga vercharterten Schiffe, nicht geschlossen werden, dass Anleger geschlossener Schiffsfonds von HCI Capital nun von hohen Verlusten bewahrt wurden. Die Beluga Shipping bezahlte ihre Charterraten schon längere Zeit nicht mehr und aufgrund der bestehenden Marktlage - vor allem die Krise in der Frachtschifffahrtsbranche - lässt die zu erzielenden Charterraten erheblich absinken. Anleger sollten sich deshalb an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater prüfen zu lassen. Solche können entstehen, wenn Anleger von diesen nicht ordnungsgemäß über die besonderen Risiken von geschlossenen Schiffsfonds der HCI Capital aufgeklärt wurden, vor allem, wenn sie nicht auf ein bestehendes Totalverlustrisiko ihres eingesetzten Kapitals hingewiesen wurden. Daneben haben Banken auf erhaltene Kick-Backs hinzuweisen. Es zeigt sich immer wieder, teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft, die bereits zahlreiche Anleger von Schiffsfonds vertritt, dass Anleger von Schiffsfonds, wie die der HCI Capital, nicht hinreichend über die Risiken, die Besonderheiten von Schiffsfonds und insbesondere die steuerlichen Fragen aufgeklärt werden. Ist dies der Fall können Anleger ohne Schaden aus den Schiffsfonds herauskommen.

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