rka beantragt Mahnbescheide für Koch Media GmbH

Abmahnung
06.12.2017222 Mal gelesen
Das Amtsgericht Wedding verschickt derzeit umfangreich Mahnbescheide über Forderungen der Kanzlei rka für die Koch Media GmbH aus 2014.

Wie bereits in den Vorjahren beantragt die Hamburger Kanzlei rka rechtzeitig vor den Feiertagen im großen Stil gerichtliche Mahnbescheide gegen Abgemahnte beim zuständigen Amtsgericht Wedding. In der Regel geht dabei der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein letztes, außergerichtliches Aufforderungsschreiben voraus. Geht einem Betroffenen ein Mahnbescheid zu, muss er darauf reagieren, wenn er keine Rechtsnachteile erleiden will.

Geltend gemacht werden in diesem Jahr Forderungen aus 2014. Das liegt daran, dass ein Teil dieser Forderungen zum Jahresende zu verjähren droht. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die drohende Verjährung.

Üblicherweise verlangt die Kanzlei rka für die urheberechtlich unzulässige Nutzung eines Spiels der Koch Media GmbH (z.B. Dead Island, Metro Last Light, Saints Row IV) Schadensersatz von 900 EUR. Hinzukommen Anwaltskosten von 964,60 EUR, so dass sich die Gesamtforderung in der Regel mit 1.884,60 EUR berechnet. Hinzu kommen Zinsen und Verfahrenskosten. Nicht selten ergeben sich somit Forderungen im Bereich von 2.300 bis 2.500 EUR. Eine Menge Geld, die man oft nicht mal eben so herumliegen hat.

Reagiert der Empfänger des Mahnbescheids darauf nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mit einem Widerspruch, wird rka umgehend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Es droht dann die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Ein Widerspruch hat aber nur aufschiebende Wirkung. Denn rka hat nun die Möglichkeit, den Anspruch aus dem Mahnverfahren in Form einer Klage geltend zu machen - und das macht rka auch regelmäßig. Betroffene erhalten daher in der Regel binnen weniger Wochen nach ihrem Widerspruch eine Klageschrift bzw. Anspruchsbegründung. Darüber wird dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt - und wer sich nicht spätestens dann um anwaltlichen Beistand kümmert, hat sehr schlechte Aussichten.

Es ist daher ratsam, bereits mit Erhalt des Mahnbescheides anwaltlich abklären zu lassen, ob es Erfolgsaussichten für die Verteidigung gegen die Forderungen der Koch Media GmbH gibt. Auf dieser Grundlage können Betroffene dann entscheiden, ob ein gerichtliches Verfahren durchgezogen oder vermieden werden soll. Grundsätzlich besteht stets auch die Möglichkeit, mit den Anwälten von rka einen Vergleich auszuhandeln. Ob das im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, wird nur eine genaue Analyse des Sachverhaltes ergeben können. Entscheidend ist: Wer einen Mahnbescheid erhalten hat, muss reagieren!

Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Betroffene außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. In den meisten Fällen wurde entweder eine vergleichsweise Einigung erzielt oder die Forderungen erfolgreich zurückgewiesen.

Wenn Sie einen Mahnbescheid über eine Forderung der Koch Media GmbH erhalten haben, die Sie bestreiten möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich prüfe dann gerne die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung und erläutere Ihnen die bestehenden Möglichkeiten und Kostenrisiken.

Unterlagen (Abmahnungen, Schriftverkehr, Mahnbescheid) können Sie mir per Fax an 0221 80137206 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann.de unverbindlich zukommen lassen.