Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharing („illegale Downloads“) - Was Sie beachten sollten!

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharing („illegale Downloads“) - Was Sie beachten sollten!
12.05.2016378 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian in Ihrem Briefkasten und wissen nicht wie sich verhalten sollen? Ich bin Ihr Ansprechpartner in Sachen Filesharing-Abmahnungen. Ich vertrete tagtäglich Anschlussinhaber, welche von Daniel Sebastian und anderen Kanzleien wegen des Vorwurfs von Filesharing in Tauschbörsen kostenpflichtig abgemahnt werden. Aktuell liegt mir eine Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH zur weiteren Bearbeitung vor.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Meinem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen

"Lost Frequencies feat. Janieck Devy - Reality"

"Sigala - Easy Love"

"Hardwell & Jason Derulo - Follow Me"

"Dj Antoine feat. Akon - Holiday"

"W&W - The One"

in der Internettauschbörse bittorrent öffentlich zum Download angeboten zu haben.

Was wird gefordert?

Mein Mandant soll

  1. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben,
  2. Schadensersatz zahlen,
  3. Rechtsanwaltsgebühren erstatten

Zur Abgeltung aller Zahlungsansprüche wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.400 € angeboten, dies jedoch mit der Maßgabe, dass die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung, auf welcher der Fokus der Abmahnung liegt, abgegeben wird.

Müssen die Forderungen erfüllt werden?

Für meinen Mandanten stellte sich zunächst die Frage, ob er die Abmahnung und die darin geltend gemachten Ansprüche überhaupt beachten muss. Schließlich liest man im Internet und dort vor allem in Foren viel über unzulässige Massenabmahnungen. Zudem hat er schon gar keine TV-Folgen heruntergeladen, so dass er der Meinung ist, man könne ihn nun nicht in Anspruch nehmen.

Eine einheitliche Antwort, ob die Forderungen wie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten erfüllt werden müssen, gibt es nicht. Wie so oft in juristischen Belangen kann die Antwort nur heißen "es kommt darauf an".

Abgabe einer Unterlassungserklärung

Hauptaugenmerk bei der Prüfung einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharings sollte stets auf den Unterlassungsanspruch gelegt werden, denn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat für den Anschlussinhaber weitreichende Konsequenzen, die er zumeist nicht bedenkt. Er sieht in der Regel primär die Zahlungsforderung, welche ihn akut belastet. Diese ist im Vergleich zur Unterlassungserklärung jedoch das geringere Übel, auch wenn ohne anwaltliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage natürlich keine vorschnelle Zahlung geleistet werden sollte.

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte lebenslang, nicht gegen seine Erklärung zu verstoßen. Nutzt in der Folge irgendjemand den Internetanschluss des Erklärenden und bietet das abgemahnte Werk zum Download an, ist der Erklärende verpflichtet, eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe (meist 5.000,00 € aufwärts) an den abmahnenden Rechteinhaber zu zahlen. Daher sollte genau überlegt und geprüft werden, ob eine Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt besteht. So gibt es regelmäßig Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber gar nichts von einer Rechtsverletzung weiß, etwa, weil er mit Familienangehörigen in einem Haushalt wohnt und einer von ihnen die Rechtsverletzung begangen hat. Oder aber der Abgemahnte wohnt in einer Wohngemeinschaft und Mitbewohner haben die Tat begangen. Kann der Anschlussinhaber konkret darlegen, dass auch andere Personen als Täter in Betracht kommen, weil sie zur Tatzeit Zugriff auf das Internet hatten, bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten, welche die Abgabe einer Unterlassungserklärung oft entbehrlich machen oder zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung als ausreichend erscheinen lassen. Hier gilt es, innerhalb der gesetzten Frist einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen.

Schadensersatz

Gleichermaßen verhält es sich mit dem von Rechtsanwalt Daniel Sebastian geltend gemachten Schadensersatzanspruch. Sind Sie nicht Täter der Urheberrechtsverletzung und können konkret darlegen, dass jemand anderes als Täter in Frage kommt, dann sind Sie auch nicht zu Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Jedoch gilt auch hier, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Rechtsanwaltsgebühren

Schließlich stellt sich die Frage, ob Sie als abgemahnter Anschlussinhaber die Rechtsverfolgungskosten von Daniel Sebastian erstatten müssen. Dies kommt ganz auf den individuellen Fall an. Sind Sie weder Täter noch Störer der Rechtsverletzung, weil Sie die Tat nicht begangen haben und auch nicht aufgrund der Verletzung bestehender Belehrungs- und Überwachungspflichten verantwortlich für die Tat sind, müssen Sie auch die verlangten Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite nicht tragen.

Wie sollten Sie auf eine Daniel Sebastian- Abmahnung reagieren?

  • Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben
  • Keine voreiligen Zahlungen leisten
  • Keinesfalls jedoch die Abmahnung ignorieren, sondern innerhalb der Frist einen Rechtsanwalt für Urheberrecht konsultieren

Ihr Vorteile durch meine Tätigkeit

  • Schnelle Bearbeitung
  • Umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen
  • Effektive Vorgehensweise
  • Fairer Pauschalpreis

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder anderen Rechtsanwälten wegen Filesharings erhalten, kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder lassen Sie mir die Abmahnung per E-Mail zukommen. Alternativ können Sie auch den kostenfreien Rückrufservice nutzen. Ich helfe Ihnen weiter!