Abmahnung Waldorf Frommer: „Wild Card“ – So sollten Sie reagieren!

Abmahnung Waldorf Frommer: „Wild Card“ – So sollten Sie reagieren!
08.04.2015142 Mal gelesen
Aktuell mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in der Tauschbörse bittorent ab. Ich kenne den Abmahner gut und übernehme Ihre Vertretung zu fairen Konditionen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung und was wird verlangt?

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk "Wild Card" in einer sogenannten Tauschbörse zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Zunächst verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, durch welche sich der Anschlussinhaber verpflichten soll, zukünftig die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen, andernfalls eine empfindlich hohe Vertragsstrafe, welche schnell 5.000,00 € und mehr übersteigen kann, zu zahlen. Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 600,00 € sowie die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 €, insgesamt also einen Betrag in Höhe von 815,00 €. Für die Erfüllung der Ansprüche wird den Anschlussinhabern eine kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies setzt die Anschlussinhaber enorm unter Druck.

Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings des Films "Wild Card" erhalten haben?

Bleiben Sie vor allem ruhig und geraten nicht in Panik. Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen dienen dazu, Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Lassen Sie die gesetzte Frist jedoch nicht verstreichen, sondern suchen Sie innerhalb der Frist einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihnen die Rechtslage erläutern und prüfen, ob die gegen Sie gerichteten Ansprüche bestehen.

Keinesfalls sollte ohne rechtliche Überprüfung die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Sie, da Sie 30 Jahre und länger an diese gebunden sind und Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungserklärung aufgrund der hohen Vertragsstrafen schnell existenzbedrohend sein können.

Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur in modifizierter Form abgegeben werden und dies auch nur, wenn es wirklich erforderlich ist. Nicht selten raten Rechtsanwälte vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, obwohl der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.

Auch die Zahlungsansprüche sollten Sie vorab sorgfältig durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. In vielen Fällen lassen sich die Ansprüche gänzlich abwehren oder zumindest reduzieren.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten und benötigen anwaltlichen Rat? Dann stehe ich Ihnen kompetent und bundesweit mit meiner Erfahrung zur Seite. Ich bin auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Kontaktieren Sie mich gern.

www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de