Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an pornografischen Filmen im Auftrag von Updown Entertainment: Neue Abmahnungen

Abmahnung Filesharing
31.07.2008 14436 Mal gelesen

Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk), die angeblich Pornofilme über Torrent, Emule oder edonkey heruntergeladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload angeboten haben, erhalten wieder von den U C Rechtsanwälten (Urmann Collegen Rechtsanwälte) aus Regensburg (vor dem 1.7.2008 als KUW Rechtsanwälte firmierend) eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Pornofilmen Urheberrechte der von den U C Rechtsanwälten vertretenen Rechteinhaber Updown Entertainment verletzt zu haben. Dies habe die Firma Copy Right Solutions GmbH festgestellt und beweissicher dokumentiert. 

Abgemahnt werden unter anderem hierbei schlüpfrige Filmtitel wie z.B."Mega Titten....."

Die U C Rechtsanwälte verlangen von den Betroffenen Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 250,- €. 

Des weiteren wird von den U C Rechtsanwälten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die unter anderem eine Vertragsstrafe vorsieht. Die Abmahnungen sind inhaltlich identisch. 

Rechtlich ist neben der äußerst umstrittenen Frage der Störerhaftung des Anschlussinhabers folgendes zu beachten: 

  • Auffällig ist zunächst, dass es sich bei der Firma Updown Entertainment offensichtlich um ein Einzelunternehmen handelt. Allerdings wird nicht mitgeteilt, wer Inhaber der Firma Updown Entertainment sein soll. Augenscheinlich soll der Name des Inhabers nicht in den Abmahnungen erscheinen.
  • Oft scheitert der geltend gemachte Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bereits an der meines Erachtens unzulänglichen Beweisführung bzw. fehlenden Beweisbarkeit der Urheberrechtsverletzung. Meines Erachtens ist zweifelhaft, ob der Beweis der inhaltlichen Identität des pornografischen Films mit der von U C Rechtsanwälte verwendeten Methode geführt werden kann.
  •  Zweifelhaft ist auch, ob der Beweis, das ein upload ermöglicht wurde und damit eine urheberrechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG vorliegt, geführt werden kann. Allerdings kann nach neuem Urheberrecht auch der Download bereits urheberrechtswidrig sein.
  • Zu beachten ist, dass bei U C Rechtsanwälte nicht selten Folgeabmahnungen drohen. Jede angebliche Urheberrechtsverletzung an einem einzelnen pornografischen Film, wird hierbei zum Gegenstand einer Abmahnung zu gemacht. Die Gründe hierfür kann sich jeder selbst ausmahlen. So kommt es nicht selten vor, dass Mandanten mit mehreren Abmahnungen der U C Rechtsanwälte konfrontiert werden Meines Erachtens geht es dabei einzig und allein darum, Kosten entstehen zu lassen. Es gibt jedoch rechtlich Möglichkeiten, Folgeabmahnungen zu begegnen, so das weitere Abmahnungen unzulässig sind.
  • Keinesfalls sollten Betroffene leichtfertig die vorbereitete Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese enthält auch die Verpflichtung zur Zahlung. Unterschreibt der Betroffene die vorbereitete Unterlassungserklärung, sind die Verteidigungsmöglichkeiten in der Regel aussichtslos.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch U C Rechtsanwälte (vormals KUW Rechtsanwälte) finden Sie in meinen weiteren Fachartikeln zum Thema:
 
 
 
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht