Kanzlei Deubelli verschickt Abmahnung für Chromorange Photostock?

Kanzlei Deubelli verschickt Abmahnung für Chromorange Photostock?
27.05.2014956 Mal gelesen
Derzeit lässt die Firma Chromorange Photostock über die Kanzlei Deubelli wegen Urheberrechtsverstößen abmahnen. Es geht um den Vorwurf, Urheberrechte an Bildern verletzt zu haben.

In dem uns bekannten Fall verwendete der Betroffene ein Bild der Firma Chromorange Photostock auf seiner Homepage, ohne dabei die erforderlichen Nutzungsrechte vorher eingeholt zu haben. Gefordert wurde sodann die Unterlassung, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten für die Angelegenheit.

Chromorange Photostock als Rechteinhaber?

Grundsätzlich ist es nach dem deutschen Urheberrecht so, dass nur der Schöpfer eines Werks sein Werk auch nutzen darf - egal ob kommerziell oder nicht. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Musiker selbst entscheiden kann, wo seine Musik gespielt werden darf. Er kann beispielsweise Firmen daran Nutzungsrechte einräumen, sodass die Firmen wiederum als Rechteinhaber auftreten können.

Das Gleiche gilt für den Bildbereich - sollte ein Grafiker ein Bild erstellt haben, besteht volles Urheberrecht daran, und nicht mal kleine Teile dürfen einfach so übernommen werden. Deshalb kommt es auch wegen Internetseiten immer wieder zu Urheberrechtsverstößen und dann zu Abmahnungen (beispielsweise über Kanzlei Deubelli für Chromorange Photostock), weil beispielsweise die Homepage-Ersteller fremde Bilder nutzen, ohne vorher Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben. Die Urheber sind dann berechtigt, Abmahnungen auszusprechen und sich Schadensersatz (Lizenzkosten) sowie den Ersatz der Anwaltskosten ersetzen zu lassen.

Kanzlei Deubelli - wer ist das?

Die Urheber selbst sind meist juristisch nicht geschult und bedienen sich daher spezialisierter Anwälte, um ihre Rechte mit einer Abmahnung durchzusetzen. Beispielsweise der Kanzlei Deubelli, auf dessen Webpräsenz man nachlesen kann, dass Medienrecht und Urheberrecht zu den Fachgebieten gehören. Es handelt sich also um echte Spezialisten auf diesem Gebiet, deshalb sollte man ein solches Schreiben unbedingt ernst nehmen und nicht etwa als fake, Abzocke oder Betrug abtun und hoffen, dass sich die Gegenseite nie wieder meldet. Manche Kanzleien bestreiten im Zweifel auch den gerichtlichen Weg, und dann explodieren die Kosten für alle Beteiliten. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, auf ein Schreiben einer Anwaltskanzlei nicht auf eigene Faust zu antworten, sondern sich ebenfalls professionelle Hilfe zu holen und seinerseits einen Anwalt einzuschalten, der fachmännisch mit der Abmahnung umgeht und so rechtliche Risiken vermeidet.

Abmahnung Kurzratgeber

Wir empfehlen in Fällen von urheberrechtlichen Abmahnungen diese Vorgehensweise: zahlen Sie nicht die geforderte Geldsumme, denn meistens sind diese Summen zu hoch angesetzt und die Gegenseite spekuliert darauf, dass die Betroffene des Schreibens aus Panik und Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sofort zahlen. Ein Anwalt kann für Sie prüfen, ob die geltend gemachten Forderungen der Höhe nach angemessen sind, und der Sache nach überhaupt berechtigt. Falls die Abmahnung berechtigt ist, kann der eigene Anwalt mit der Gegenseite einen Vergleich aushandeln, sodass die Mandanten deutlich weniger zahlen müssen.

Weiter empfehlen wir, nicht die mitgegebene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen - diese bindet Sie meist lebenslang und führt bei wiederholtem Urheberrechtsverstoß automatisch dazu, eine hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen. Dann hilft auch kein Anwalt mehr. Wir formulieren für unsere Mandanten die Unterlassungserklärungen um (sog. modifizierte Unterlassungserklärung) und sorgen dafür, dass nicht mehr eingestanden werden muss, als rechtlich notwendig.

Wir können Ihnen gerne kostenlos eine anwaltliche Erstberatungerteilen, dafür können Sie uns jederzeit anrufen. Aus über 6000 Abmahnfällen haben wir Erfahrung mit Kanzleien wie Deubelli und Rechteinhabern wie Chromorange Photostock.