Redtube-Nutzer können gegen U+C Anspruch auf Schadensersatz haben

Abmahnung Filesharing
28.03.20141114 Mal gelesen
Die Abmahnwelle der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) im Redtube-Fall könnte jetzt nach hinten losgehen. Möglicherweise können die zu Unrecht wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung abgemahnten-Nutzer gegen diese Kanzlei vorgehen.

Ursprünglich hatte U C im Auftrage von der The Archive AG Nutzer von der Internetplattform Redtube abgemahnt, die Pornofilme angeklickt hatten.

Heikel daran war, dass die Redtube Abmahnungen gar nicht hätten erfolgen dürfen. Die Kanzlei Urmann & Collegen war an die Daten der Abgemahnten nur gekommen, weil sie im Rahmen der gerichtlichen Auskunftsverfahren von illegalen Downloads urheberrechtlich geschützter Dateien gesprochen hatten. Folglich gingen die Richter des Landgerichtes Köln irrtümlich davon aus, dass es in dem Redtube-Fall um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing gehen würde. In Wirklichkeit ging es jedoch nur um das Anschauen von urheberrechtlich geschützten Filmen im Wege des sogenannten Streamings. Zweifelhaft ist jedoch, ob durch das bloße Streaming eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Das Landgericht Köln hat aufgrund der eingelegten Beschwerde mittlerweile die ursprünglich ergangenen Auskunftsbeschlüsse in Kenntnis des wahren Sachverhaltes mit Beschluss vom 24.01.2014 aufgehoben (Az. 209 O 188/13).

Für die Kanzlei U C war meine Erachtens gut erkennbar, dass der ursprünglich erlangte Auskunftsanspruch mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 101 Abs. 9 S.1 UrhG nicht hätte ergehen dürfen. Aufgrund dessen kommt hier nach unserer Auffassung ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Kanzlei U C in Betracht. Diese Auffassung vertreten auch Verbraucherschützer. Derzeit ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht Regensburg anhängig, in dem diese Frage geklärt werden soll.

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