Hungry Eyes - Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe

Abmahnung Filesharing
17.02.2012329 Mal gelesen
Die Musiker der Band Culcha Candela lassen derzeit die unerlaubte Weiterbreitung ihres Songs "Hungry Eyes" anwaltlich verfolgen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz.

Die Musiker der Band Culcha Candela bedienen sich derzeit erneut der Dienste der Kanzlei Bindhardt, Findler, Zerbe aus Linden, um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an einem von ihnen getexteten und komponierten Song abzumahnen. Betroffen ist diesmal der Titel "Hungry Eyes", der als Teil der "German Top 100 Single Charts" unerlaubt über das Bit Torrent Protokoll und in sog. "Internet-Tauschbörsen" weiterverbreitet und zum Download angeboten worden sein soll.

Den Empfängern der mir vorliegenden Abmahnungen wird eine Urheberrechtsverletzung, begangen unter Zuhilfenahme ihres Internetanschlusses, vorgeworfen.

Dazu wird die verwendete IP-Adresse und der Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung mitgeteilt. Der Dateiname und die konkret zur Begehung der Urheberrechtsverletzung verwendete Software bleiben indes offen.

Den Abmahnungen ist wiederum eine von den Anwälten Bindhardt, Fiedler, Zerbe vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Der Abgemahnte soll sich damit verpflichten, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, das Werk "Hungry Eyes" künftig ohne vorherige Zustimmung der Urheber der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz gefordert und ein pauschaler Vergleichsbetrag von 400 EUR angeboten.

Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorbereiteten Form abgeben, da dieses ein Schuldanerkenntnis umfasst und zu weitgehend ist. Stattdessen ist zu empfehlen, umgehend den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen.

Schadensersatz kann nur von den Tätern einer Rechtsverletzung gefordert werden. Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht kann nur nach einer Prüfung des Einzelfalls festgestellt werden. Darüber hinaus dürfte die geforderte Zahlung überhöht und zu reduzieren sein.

Die in der Abmahnung gesetzten kurzen Fristen sollten auf jeden Fall beachtet werden, da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht.

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Freecall: 0800 365 RECHT (0800 365 7324)

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln