Sanctum: Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing
13.01.2012407 Mal gelesen
Die unerlaubte Weiterverbreitung des Films "Sanctum" wird derzeit von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abgemahnt.

Die Constantin Film Verleih GmbH aus München mahnt aktuell über die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die unerlaubte Weiterverbreitung des Filmes "Sanctum" ab. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956 EUR. Dabei handelt es sich um den derzeit üblichen von Waldorf Frommer in Abmahnungen verlangten Betrag.

In einer mir vorliegenden 5-seitigen Abmahnung wird dem Empfänger die unerlaubte Weiterverbreitung des genannten Films über die "Tauschbörse" bit torrent vorgeworfen.

Durch das Bereitstellen zum Download der vorgenannten Musikdateien sei das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG der Auftraggeberin verletzt worden.

Der Abmahnung ist eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Der Abgemahnte soll sich damit verpflichten, es bei Meidung einer "angemessenen" Vertragsstrafe zu unterlassen, den Film "Sanctum" künftig ohne Zustimmung der Auftraggeberin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Höhe der Vertragsstrafe soll dabei von der Constantin Film Verleih GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen sein.

Es wird behauptet, dass für die Abmahnung Anwaltskosten von 506 EUR zu erstatten wären, zudem sei ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 450 EUR angemessen, so dass sich die Forderung von 956 EUR errechnet.

Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung auf keinen Fall in der vorbereiteten Form abgeben, da diese eine unbedingte Zahlungsverpflichtung enthält und zu weitgehend ist. Stattdessen ist zu empfehlen, umgehend den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen.

Auch wenn die Abmahnung mangendes technisches Verständnis erkennen lässt (bit torrent ist selbstverständlich keine Tauschbörse), dürfte die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ratsam ist. Die geforderten Kosten dürften zu reduzieren sein.

Auf jeden Fall sollten die in der Abmahnung gesetzten kurzen Fristen unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht.

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Freecall: 0800 365 RECHT (0800 365 7324)

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln